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Ombudsmann

Der Ombudsmann – Eine unabhängige Schlichtungsstelle

Der Begriff Ombudsmann stammt ursprünglich aus dem Schwedischen und bezeichnet eine Institution, die Beschwerden von Bürgern gegen Unternehmen, Einrichtungen oder gegen den Staat vertritt. Ombudsmänner, Ombudsfrauen oder Ombudsstellen sind unabhängige Schlichtungsstellen, die neutral und kostenlos bei Konflikten zweier Parteien vermitteln, um eine Klage vor Gericht möglichst zu vermieden. In unterschiedlichen Branchen wird der Ombudsmann auch Schlichter, Schiedsmann oder Mediator genannt.

Kompetenzen und Aufgaben des Ombutsmannes

Eine einheitliche Reglung zu den Zuständigkeiten des Ombusdmannes gibt es nicht. Vielmehr gestaltet sich das Amt des Vermittlers entsprechend den Anforderungen des Unternehmens oder der Institution. Ombudsmänner oder Ombudsfrauen verfügen über weitreichende Kompetenzen und Erfahrungen im Umgang mit Menschen sowie im Bereich der Rechtsgrundlagen der jeweiligen Institution. Ihre gemeinsame Aufgabe ist es, Meinungsverschiedenheit neutral und unparteiisch zu prüfen und gemeinsam vereinbare Lösungen zu finden.

Ombudsmänner sind z.B. in den Bereichen Versicherungen, in Unternehmen, in Verwaltungsorganen oder im Gesundheitswesen tätig. In Unternehmen werden Ombudsleute immer häufiger zur Korruptionsbekämpfung eingesetzt.