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öffentlicher Pfandbrief

Definition öffentlicher Pfandbrief

Ein öffentlicher Pfandbrief ist ein Pfandbrief, bei dem die Deckungsmasse aus Forderungen gegen öffentlich-rechtliche Anstalten besteht. Früher wurde der öffentliche Pfandbrief auch Kommunalobligation, Kommunalanleihe oder Kommunalschuldverschreibung genannt. Der Pfandbrief wird von staatlicher Stelle ausgegeben, was öffentliche Pfandbriefe zu sicheren Kapitalanlagen macht. Tilgung und Verzinsung sind durch die kommunalen Steuern abgedeckt. Das Kreditinstitut haftet neben der Deckungssumme mit seinem sonstigen Vermögen.
Gesetzliche Regelungen zu öffentlichen Pfandbriefen finden sich im Pfandbriefgesetz (PfandBG).

Sicherheiten des öffentlichen Pfandbriefs

Kommunalobligationen eignen sich zur Refinanzierung von Krediten an Kommunen, Länder oder den Bund.
Öffentliche Pfandbriefe besitzen Mündelsicherheit. Der Schutz des Gläubigers ist streng reglementiert. Um als Bank eine Zulassung für die Ausgabe von Pfandbriefen zu erlangen, muss ein Kapital von 25 Mio. Euro oder mehr nachgewiesen werden. Weitere Voraussetzungen sind ein gutes Kontrollsystem für die Risikoüberwachung sowie der Nachweis eines Geschäftsplans, der belegt, dass regelmäßig mit Pfandbriefen gearbeitet wird.