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Örtlicher Geltungsbereich

Örtlicher Geltungsbereich von KFZ-Haftpflichtversicherungen

Für KFZ-Haftpflichtversicherungen zählen nach den gesetzlichen Regelungen des ARB folgende Gebiete und Länder zum örtlichen Geltungsbereich: Alle europäischen Länder sowie die Mittelmeermitgliederstaaten, die Kanarischen Inseln und Madeira. Für Schäden, die innerhalb des örtlichen Geltungsbereichs verursacht werden, haftet die Versicherung entsprechend der im jeweiligen Land geltenden Gesetzesgrundlage. Die Leistung muss mindestens der in Deutschland vorgeschriebenen Höhe entsprechen. Eine Erweiterung des örtlichen Geltungsbereichs kann vertraglich vereinbart werden.

Örtlicher Geltungsbereich von Hausratversicherungen

Für Hausratversicherungen gilt als örtlicher Geltungsbereich die im Versicherungsvertrag eingetragene Wohnung bzw. das eingetragene Haus sowie die Räume in Nebengebäuden auf demselben Grundstück.
Befinden sich versicherte Gegenstände nicht länger als für einen Zeitraum von drei Monaten außerhalb der im Vertrag angegebenen Wohnung (Haus), greift die sogenannte Außenversicherung. In diesem Fall gilt der Versicherungsschutz in zuvor vereinbarter Höhe auch für sich in Reparatur, Reinigung oder auf Reisen befindender Gegenstände.