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Öffentlicher Dienst

Öffentlicher Dienst

Mit der Bezeichnung Öffentlicher Dienst ist die Tätigkeit von Beamten, Tarifbeschäftigten von öffentlich – rechtlichen Körperschaften sowie Anstalten und Stiftungen gemeint. Die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes stehen in mehrfacher Verbindung zu Versicherungen. Einerseits besteht für sie die Möglichkeit, von Ermäßigungen zu profitieren, andererseits werden von den Versicherungsgesellschaften Versicherungen angeboten, welche speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Ermäßigungen und spezielle Versicherungslösungen

Werden vom Versicherungsunternehmen Vergünstigungen für die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst angeboten, haben diese die Möglichkeit hiervon zu profitieren. Häufig können die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes auch auf Beitragsermäßigungen wie beispielsweise bei Lebensversicherungen Wohngebäudeversicherungen, Unfallversicherungen und Kfz-Versicherungen zurückgreifen.

Außerdem gibt es wie bereits erwähnt spezielle, auf die Anforderungen und Bedürfnisse der Tätigen im Öffentlichen Dienst angepasste Versicherungslösungen, wie beispielsweise die Berufshaftpflichtversicherungen, welche von Richtern, Staatsanwälten und Lehrern in Anspruch genommen werden können. Diese schützt vor Haftungsansprüchen, die in Zusammenhang mit ihrem Beruf von Dritten geltend gemacht werden könnten.