Versicherungen honorieren Nichtraucher
Kategorie: Finanzen
Wer raucht, schadet nicht nur seiner Lunge. Denn das ist bekannt, und trotzdem und obwohl das Rauchen in öffentlichen Gebäuden stark eingeschränkt wurde, greift rund ein Drittel aller Deutschen noch immer gerne täglich zu seinem Glimmstängel. Doch vor allem finanziert es sich auch ein teures Hobby – denn nicht nur die Zigaretten an sich müssen bezahlt werden. Auch die Versicherungsbeiträge liegen in der Regel höher als bei Nichtrauchern.
Bild: Lutvina kahva von Brenda Annerl, CC-BY - bearbeitet von Tarifo.
Nichtraucher können günstige Versicherungen abschließen
Es gibt sogar einen Welt-Nichtrauchertag – am 31. Mai ist es wieder soweit und Tabakkonsumenten treffen auf Frischluftfanatiker. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung startet aus diesem Anlass im Jahr 2011 aktuell ihre Initiative „Wir sind rauchfrei!“, die dazu beitragen soll, Raucher von ihrer Leidenschaft abzubringen. Hilfreich könnte hierbei ein weiterer Faktor sein: Denn dass Rauchen der Gesundheit abträglich ist, ist bekannt. Doch mag es viele zu einem Umdenken bewegen, wird der Geldbeutel tangiert. Und genau dies ist der Fall bei zahlreichen Versicherungen. Denn Unternehmen machen bei Kranken-, Risikolebensversicherungen oder anderen den Bereich Gesundheit betreffenden Policen klare Unterscheide zwischen Rauchern und Nichtrauchern. Denn Rauchen gilt als die am häufigsten eintretende Todesursache in der Bundesrepublik, die vermeidbar wäre. Und dies wird von Versicherungen in den individuellen Vertragsgestaltungen berücksichtigt. Nicht nur, was das Rauchen betrifft – auch sonstige körperliche Gebrechen oder Krankheitsbilder müssen bei Anschluss einer Versicherung oft wahrheitsgetreu angegeben werden, ob bei einer Zahnzusatzversicherung, Dread Disease oder einer Berufsunfähigkeitspolice. Damit soll verhindert werden, dass sofort nach Vertragsunterzeichnung medizinische Behandlungen übernommen werden müssen, die dem Versicherten bereits bekannt waren. Wer als Raucher bereits eine Risikolebensversicherung abgeschlossen hat, sich aber dem allgemeinen Trend unter Jugendlichen anschließen und zum Nichtrauchen übergehen möchte, der kann seine Versicherung jederzeit darüber informieren, damit der monatliche Beitrag entsprechend reduziert wird. Auf der anderen Seite sind allerdings auch all diejenigen zu einer entsprechenden Mitteilung verpflichtet, die das Rauchen erst während der Vertragslaufzeit beginnen. Sollte jene unterbleiben, die Versicherung jedoch davon erfahren, ist sie möglicherweise einer Zahlung im Krankheitsfalle ledig.Keine Vorteile bei Versicherungen für Gelegenheitsraucher
Der Grad des Rauchens spielt bei den meisten Versicherern keine Rolle – entweder man raucht, oder eben nicht. Einzig danach richten sich Prämien und Beitragszahlungen der Unternehmen.Bild: Lutvina kahva von Brenda Annerl, CC-BY - bearbeitet von Tarifo.
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