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Aufnahme bei gesetzlichen Krankenkassen

Kategorie: Finanzen

Nach der aktuellen Pleite der City BKK finden sich noch immer mehr als 160.000 Betroffene in der Situation, sich eine neue Krankenkasse suchen zu müssen. Für viele stellt sich hierbei die Frage, ob man einer gesetzlichen eine private vorziehen sollte. Der Bund der Versicherten allerdings rät davon ab. Unterstützung findet er bei Versicherungen, die potenziellen Neukunden einen möglichst schnellen Wechsel in ihre Kasse versprechen. Kein Recht auf Verweigerung der Aufnahme bei gesetzlichen Krankenkassen

Wechsel zu privaten oder gesetzlichen Krankenkassen?

Dass sich Krankenkassen derzeit in einer allgemein schlechten wirtschaftlichen Lage befinden, ist kein Geheimnis mehr. Das endgültige Aus der City BKK allerdings führt nun bei ehemaligen Versicherten zu Erwägungen bezüglich der neuen Krankenkasse. Denn um eine mögliche Pleite einer anderen gesetzlichen Krankenkasse zu umgehen, liebäugeln einige mit dem Schritt in eine private Krankenkasse. Doch zweierlei Überlegungen sollten angestellt sein: Erstens, ob man überhaupt einen Platz bei einer privaten Krankenkasse bekommt. Denn im Gegensatz zu gesetzlichen Krankenkassen, die von Rechts wegen zu einer Aufnahme des jeweiligen bislang gesetzlich versicherten Antragstellers verpflichtet sind, dürfen private Versicherungen sich ihre Kunden aussuchen. Ein bestimmtes Monats-Mindestgehalt ist hier denn auch häufig Voraussetzung, und preiswert mögen die Tarife zunächst ebenfalls nur auf den ersten Blick erscheinen. Und wessen Ersuchen angenommen würde, der sollte sich des Weiteren nichtsdestotrotz darüber im Klaren sein, dass eine Rückkehr in die GKV möglicherweise nicht mehr möglich ist - denn einmal privat versichert, entfällt der Schutz der verpflichtenden Aufnahmeregel. Dies zu umgehen und weiterhin in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert zu sein, soll von nun darüber hinaus den ehemaligen City BKK Kassenpatienten erleichtert werden. Denn nach anfänglicher Langsamkeit oder sogar nicht erlaubten Ablehnungen bei ersten Aufnahmeverfahren, drohte das Gesundheitsministerium den Versicherungen mit verschärfter Vorstandshaftung und finanziellen Strafen. Die Wirkung zeigte sich auf dem Fuße: Nicht nur schnellere und faire Verfahren geloben seitdem die gesetzlichen Krankenkassen, sondern wollen zudem Beratungsstellen einrichten und ihre Öffnungszeiten verlängern, um, fragenden Verbrauchern Auskunft zu allen Unklarheiten bei einem Wechsel liefern zu können.

Versicherte haben Recht auf Aufnahme

Ohne Versicherungsschutz wird jedenfalls niemand der City BKK-Hinterbliebenen verbleiben. Wenn die Zeit bei jener Versicherung am 30. Juni 2011 endgültig abgelaufen sein wird und sich noch keine neue Kasse gefunden habe, so wird dem Kunden automatisch eine GKV zugeteilt.

Bild: sick von ghindo, CC-BY - bearbeitet von Tarifo.