Nach Gaspreiserhöhung: Kundin kürzt Gasrechnung der Stadtwerke Gütersloh
Kategorie: Gas
Einer Kundin der Stadtwerke Gütersloh GmbH (SWG) waren die hohen Gasrechnungen am Ende des Jahres zuwider. Sie kürzte eigenmächtig ihre Rechnungen vom Gasanbieter und löste einen Rechtsstreit aus, der anzudauern scheint.
Gütersloh - Die SWG und die Preisrebellin haben erfolglos versucht, den Streit vor dem Landgericht Dortmund am vergangenen Mittwoch zu Ende zu bringen. Das Gericht hat die Streitparteien dagegen aufgefordert, außergerichtlich eine Lösung zu finden. Die Kundin schuldet den Stadtwerken ingesamt rund 1.500 Euro, die sie aus der Gasabrechnung der Jahre 2005, 2006 und 2007 einbehalten hat. Der Grund für das Verhalten der Gaskundin waren Gaspreisanpassungen, welche die Stadtwerke drei Mal binnen eines Jahres aufgrund von gestiegenen Beschaffungskosten vorgenommen hat. Die Kundin forderte daraufhin ihren Gasanbieter dazu auf, ihr die Rechtmäßigkeit der Preiserhöhung nachzuweisen. Gleichzeitig verminderte sie ihre Gasrechnung auf den Stand von 2004 und schlug lediglich eine akzeptierte Preisanpassung von zwei Prozent drauf. Über dem „Bund der Energieverbraucher“, dem die Kundin zur Absicherung beitrat, wurden ihre Interessen vor Gericht vertreten.
Der Rechtsstreit gipfelte darin, dass die Stadtwerke nach einer vorausgegangenen Ankündigung, der Kundin das Gas abdrehte. Mittlerweile wird die Kundin wieder mit Gas der Stadtwerke Gütersloh GmbH beliefert. Das Gericht hat den Gasversorger dazu verpflichtet. Gleichzeitig wiesen die Richter die Frau jedoch auf die Möglichkeit eines Anbieterwechsels hin. Die SWG verteidigt die Gaspreiserhöhungen und verweist auf einen von unabhängigen Wirtschaftsprüfern erstellten Bericht, in dem die Billigkeit der Preisforderung nachgewiesen wurde.
Bild: warm von foto.bulle, CC-BY - bearbeitet von Tarifo.de.
Gütersloh - Die SWG und die Preisrebellin haben erfolglos versucht, den Streit vor dem Landgericht Dortmund am vergangenen Mittwoch zu Ende zu bringen. Das Gericht hat die Streitparteien dagegen aufgefordert, außergerichtlich eine Lösung zu finden. Die Kundin schuldet den Stadtwerken ingesamt rund 1.500 Euro, die sie aus der Gasabrechnung der Jahre 2005, 2006 und 2007 einbehalten hat. Der Grund für das Verhalten der Gaskundin waren Gaspreisanpassungen, welche die Stadtwerke drei Mal binnen eines Jahres aufgrund von gestiegenen Beschaffungskosten vorgenommen hat. Die Kundin forderte daraufhin ihren Gasanbieter dazu auf, ihr die Rechtmäßigkeit der Preiserhöhung nachzuweisen. Gleichzeitig verminderte sie ihre Gasrechnung auf den Stand von 2004 und schlug lediglich eine akzeptierte Preisanpassung von zwei Prozent drauf. Über dem „Bund der Energieverbraucher“, dem die Kundin zur Absicherung beitrat, wurden ihre Interessen vor Gericht vertreten.
Stadtwerke Gütersloh dreht das Gas ab
Der Rechtsstreit gipfelte darin, dass die Stadtwerke nach einer vorausgegangenen Ankündigung, der Kundin das Gas abdrehte. Mittlerweile wird die Kundin wieder mit Gas der Stadtwerke Gütersloh GmbH beliefert. Das Gericht hat den Gasversorger dazu verpflichtet. Gleichzeitig wiesen die Richter die Frau jedoch auf die Möglichkeit eines Anbieterwechsels hin. Die SWG verteidigt die Gaspreiserhöhungen und verweist auf einen von unabhängigen Wirtschaftsprüfern erstellten Bericht, in dem die Billigkeit der Preisforderung nachgewiesen wurde.
Bild: warm von foto.bulle, CC-BY - bearbeitet von Tarifo.de.
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