Kfz-Versicherung für Freundschaftsdienst
Kategorie: Finanzen
An Gründen mangelt es nicht, dass der Freund einmal Hilfe benötigt und sich beispielsweise einmal das Auto leihen möchte - doch zahlt die Versicherung auch im Falle eines Unfalls, bei dem nicht der Fahrzeughalter am Steuer saß? Und wenn ja - wie kann der Verleiher sicher sein, zusätzliche anfallenden finanziellen Aufwand vom Freund erstattet zu bekommen?
Bild: Trouble in Paradise von Roberto Verzo, CC-BY - bearbeitet von Tarifo.
Freundschaftsdienst Autoverleih kann teuer werden
Nicht nur um die Deckung der Schadenkosten geht es im Falle eines schuldhaft verursachten Verkehrsunfalls bei einem entsprechenden Freundschaftsdienst. Denn selbst wenn eine Kfz-Versicherung vom Fahrzeughalter abgeschlossen wurde, bei der der Schutz auch dritter Fahrer durch eine Klausel mit eingeschlossen ist, kann die die Versicherung je nach Höhe der Deckungssumme die Schadensfreiheitsklasse und damit den Versicherungsbeitrag auf Jahre erhöhen. Und die Kosten, die am verliehenen Wagen entstehen und eventuell mangels einer Vollkasko selbst getragen werden müssen, ist ein weiterer Geldbetrag, für den aufgekommen werden muss. Hier kann es sich leicht um eine Höhe von mehreren Hundert Euro handeln, und wer nicht auf die selbstverständliche Kostenübernahme durch den Freund vertrauen möchte, der sollte vorher eine internen Vertrag aufsetzen, durch den die finanzielle Seite eines möglichen Unfalls bereits geregelt wird. So kann sowohl ein Leihvertrag beidseitig unterzeichnet werden, als auch ein Übernahmevertrag - doch selbst, wer sich keinen der entsprechenden kostenloses Vordrucke aus dem Internet herunterlädt, der kann schlicht ein paar eigens verfasste Zeilen mit Datum, Details zu den jeweiligen Personen und der bedarfsgerechten Regelung für den Schadensfall unterzeichnen. Das mag auf Anhieb zwischen Freunden zunächst Irritationen hervorrufen - doch wie bei einem Ehevertrag, heißt dies nicht unbedingt, kein Vertrauen zum Partner zu besitzen. Vielmehr haben es viele bereits am eigenen Leibe erfahren müssen - dass bei Geld die Freundschaft oft aufhört, und so sollte ein entsprechendes Ansinnen vor einem Fahrzeugverleih auch auf Verständnis des Bittstellers stoßen.Wann die Kfz-Versicherung nicht die Deckung übernimmt
Vorsicht ist trotz einer fehlenden Alleinfahrer-Klausel trotzdem geboten, damit die Versicherung im Falle eines Unfalls auch zahlt: Denn die Kostenübernahme kann verweigert werden, wenn der Freund hinter dem Steuer gar keinen Führerschein besitzt.Bild: Trouble in Paradise von Roberto Verzo, CC-BY - bearbeitet von Tarifo.
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