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So schließen Sie die drohende Rentenlücke

Kategorie: Finanzen

Walter Riester wird dem neuen Bundestag nicht mehr angehören. Ein Platz in der Ahnengalerie wichtiger Rentenpolitiker ist dem Exarbeitsminister aber sicher – wegen der nach ihm benannten Rente.

Längst ist die Riester-Rente ein Erfolg, nicht zuletzt, weil der Staat sie mit Zulagen belohnt. Die volle Zulage erhält, wer vier Prozent des Jahresbruttos – maximal 2100 Euro – investiert. Die Grundzulage beträgt 154 Euro, für Kinder bis Jahrgang 2007 gibt’s 185 Euro; für jüngeren Nachwuchs 300 Euro pro Kind und Jahr. Wer einen Riester-Vertrag abschließt und höchstens 25 Jahre alt ist, bekommt einmalig 200 Euro Sonderbonus. Je nach Einkommen bringt das „Riestern“ Steuervorteile: Beiträge einschließlich der Zulagen werden komplett als Sonderausgaben anerkannt. Der Fiskus prüft, ob Zulage oder Abzug günstiger ist. Die Differenz zwischen Steuerersparnis und Zulagen mindert die Steuer.

In der Auszahlphase greift dann jedoch die nachgelagerte Besteuerung: Riester-Renten werden mit dem dann geltenden persönlichen Steuersatz belegt.

Laut Bundesarbeitsministerium gab es am 30. Juni 2009 mehr als 12,6 Millionen Verträge in inzwischen vier Varianten: Versicherungslösungen, Fondssparpläne, Banksparpläne und Wohn-Riester-Lösungen.

Mit 9,5 Millionen Verträgen entfällt der Löwenanteil nach wie vor auf Versicherungen. Wie bei der ungeförderten privaten Altersvorsorge gibt es auch hier ein breites Angebot, das von der klassischen Leibrente über Produkte mit Sicherungsfonds bis hin zu Hybridlösungen reicht. Nach einer Erhebung der Ratingagentur Franke & Bornberg kommen die besten Angebote von CiV (Leibrente), Bayern Versicherung (Leibrente und Hybridlösung) sowie Asstel (Sicherungsfondsprodukt).

Riester-Fondssparpläne rangieren mit 2,5 Millionen Abschlüssen auf Platz 2. Mit Allianz Gobal Investors, DWS, HansaInvest sowie DekaBank (Sparkassen) und Union Investment (Volks- und Raiffeisenbanken) ist die Anbieterzahl überschaubar. Riester-Banksparpläne führen ein Schattendasein. Obwohl seit 2002 am Markt, wurden bis Mitte 2009 nur 590 000 Verträge abgeschlossen. Anbieter sind meist regionale Institute.

Seit November 2008 wurde die Riester-Palette in Richtung selbst genutzte Immobilien erweitert. Die Varianten reichen vom klassischen Annuitätendarlehen über Bausparer bis zu Kombiprodukten wie Riester-Rente mit Option auf vergünstigte Darlehen. Bisher wurden rund 66 000 Wohn-Riester-Lösungen verkauft. Anbieter sind die privaten und öffentlichen Bausparkassen, aber auch die Kreissparkasse Köln, die Allianz mit ihren Töchtern Allianz Leben und Dresdner Bank Bauspar sowie die Ergo-Töchter Victoria und Hamburg-Mannheimer.

Im Lauf der Zeit wurde auch der Kreis der Riester-Berechtigten erweitert. Heute können alle Steuerpflichtigen riestern, die Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Dazu gehören auch Azubis, Wehr- und Ersatzdienstleistende, Beamte sowie deren Ehepartner und alle, die eine volle Erwerbsminderungsrente beziehen.

Die wichtigsten Regeln beim Riestern: Die Auszahlung erfolgt mit dem Eintritt in den Ruhestand, frühestens jedoch mit 60 Jahren, in Form einer lebenslangen monatlichen Rente. Alternativ ist auch ein Auszahlungsplan mit Verrentung des Restbetrags ab 85 Jahren möglich. Zum Rentenbeginn muss der Anbieter die Summe aus Eigenbeiträgen und Zulagen garantieren. 30 Prozent dieses Kapitals dürfen auf einen Schlag entnommen werden. Wird das Riester-Guthaben zur Entschuldung einer selbst genutzten Immobilie verwendet, darf sogar der komplette Betrag eingesetzt werden.

Bei Wohn-Riester-Darlehen gelten einige Besonderheiten: Sie müssen bis zur Vollendung des 68. Lebensjahrs zurückgezahlt werden. Zudem wird das zur Tilgung eingesetzte Kapital in ein Wohnförderkonto eingetragen und jährlich mit zwei Prozent verzinst. Der Geldbetrag, der zu Rentenbeginn oder nach Darlehenstilgung auf diesem Wohnförderkonto steht, muss wahlweise auf einen Schlag oder in gleichbleibenden Jahresraten mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden.

Die Basis- oder Rürup-Rente war eigentlich als Pendant zur Riester-Rente für Freiberufler und Selbstständige konzipiert. Vor allem Gutverdiener kurz vor dem Ruhestand nutzen sie als Steuersparmöglichkeit. Singles dürfen pro Jahr 20 000 Euro ansetzen, von denen in diesem Jahr 68 Prozent steuermindernd berücksichtigt werden. Bis 2025 steigt dieser Prozentsatz auf 100 Prozent. Die Besteuerung der Basisrente „hinkt“ dagegen hinterher. Komplett besteuert wird sie erst ab 2040.

Auch bei Rürup haben Kunden die Qual der Wahl. Laut Franke & Bornberg liegt bei der klassischen Leibrente AXA vorn, bei fondsgebundenen Produkten Prisma Life, bei Hybridlösungen Arag und bei Sicherungsfondsvarianten der Volkswohl Bund. Zudem gibt’s reine Fondslösungen, Anbieter sind DekaBank, DWS und Allianz Global Investors.

Bei der Rürup-Rente gelten strenge Regeln: So kann sie  nicht beliehen, veräußert, vererbt oder verschenkt werden. Auch Teilauszahlungen sind nicht möglich. Jedoch gibt es Optionen, bei denen die gezahlten Prämien im Todesfall zumindest teilweise an Gatte oder Kinder gezahlt werden.