Reiserücktrittversicherung vor dem Sommerurlaub
Kategorie: Finanzen
Wer nicht spontan das Last-Minute-Angebot am Flughafen nutzt und sofort nach der Buchung in den Flieger steigt, sondern seine Reise bereits Monate im Voraus plant, um auch schon die volle Vorfreude genießen zu können, der sollte im Zweifel eine Reiserücktrittversicherung erwägen, um im Fall eines jetzt noch unvorhersehbaren Nicht-Antritts seine Kosten erstattet zu bekommen. Um allerdings auch wirklich eine verlässliche Police zu erhalten, darf das Kleingedruckte einmal mehr nicht Außen vor gelassen werden.
Bild: NO refunds beyond this point von Ben Husmann, CC-BY - bearbeitet von Tarifo.
Reiserücktrittversicherung für Flug und Hotel
Es kann immer etwas dazwischen kommen, und oftmals liegt es nicht in den Händen des Betroffenen, der aufgrund einschlägiger Situationen gezwungen wird, den bereits gebuchten Urlaub wieder absagen zu müssen. Jeder, der bereits einmal im Internet ein Flugticket erworben hat oder auch im Reisebüro einen Hotelaufenthalt gebucht, wird daher schriftlich oder verbal auf den möglichen Abschluss nicht nur einer Gepäck-, sondern auch einer Reiserücktritt-Versicherung hingewiesen. Doch nicht sofort sollte hier das erstbeste Angebot unterzeichnet werden. So unterscheiden sich die Versicherungsoptionen nicht nur hinsichtlich des zu zahlenden Entgelts - der Reisende in spe darf auch entscheiden, ob er die Police auf einen einzelnen Urlaub oder für einen bestimmten Zeitraum abschließen möchte, seine Familie mitversichern oder grundlos zurücktreten können darf - das heißt, sollte ihn plötzlich schlicht die pure Unlust auf die Reise überfallen. Doch auch im Krankheitsfalle zahlt die Versicherung nicht immer: So urteilte das AG München im Jahr 2009 im Sinne des Beklagten, da der Versicherte diesen nicht über eine bereits bestehenden Krankheit informiert hatte, die am Ende zu einer so schweren Infektion führte, dass die Reise storniert werden musste. Gegen das Reiseunternehmen hingegen wurde ein Jahr später Recht gesprochen, als eine Urlauberin der Fluggesellschaft nicht mehr die identische Kreditkarte vorzulegen vermochte, mit der sie im Vorfeld ihr Ticket bezahlt hatte. Insgesamt hängt die Erwägung einer Versicherung für eine Reiserücktritt-Kosten-Erstattung immer vom Einzelfall und der Abwägung des Urlaubspreises gegenüber der Versicherungsleistung ab.Flug und Hotel für den Sommerurlaub buchen
Wer gerade dabei ist, seinen Sommerurlaub 2011 vorzubereiten, sollte auf jeden Fall einen Blick auf die Angebote werfe, um im Falle eines Falles nicht auf seinen bereits gezahlten Buchungen sitzen zu bleiben. Wer den Urlaub noch antritt, dort jedoch krank wird, für den wiederum empfiehlt sich eine Auslandsreisekrankenversicherung.Bild: NO refunds beyond this point von Ben Husmann, CC-BY - bearbeitet von Tarifo.
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