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Einigung im Steuerstreit zwischen Deutschen Behörden und Julius Bär

Kategorie: Finanzen

Dank einer außergerichtlichen Einigung in letzter Minute wird es kein aufwendiges und langwieriges Verfahren im Streit um Offshore-Konten zwischen der Bundesrepublik und der Schweizer Privatbank Julius Bär geben. Das Geldinstitut hat sich bereit erklärt, noch bis Ende Juni 2011 knapp 40 Millionen Euro als Strafzahlung vorzunehmen und so einer Anklage wegen Steuerhinterziehung zu entgehen.

Julius Bär zahlt und vermeidet gerichtlichen Steuerstreit

Auf Vermögensverwaltungen spezialisiert, wurden Informationen auf Datenträgern, Aussagen seitens ehemaliger Mitarbeiter und Selbstanzeigen deutscher Kunden über nicht versteuertes Vermögen dem Schweizer Finanzinstitut beinahe zum Verhängnis. Doch mit der Zahlung werden auch weitere Ermittlungen eingestellt. Die Einigung könnte ähnlichen Fällen ein Vorbild sein, denn nicht jeder EU-Mitgliedsstaat empfindet das Schweizer Bankgeheimnis als rechtens und geht nun eventuell den identischen Weg, den die deutschen Behörden eingeschlagen haben. Neben der finanziellen Wiedergutmachung allerdings werden keine weiteren Austäusche vorgenommen: Die Übermittlung vertraulicher Kundendaten unterbleibt. Anders hingegen wurde zur Beilegung eines Rechtsstreits zwischen der Schweizer Großbank UBS und den USA verfahren - hier verpflichtet sich das Geldinstitut im Jahr 2009 zur Herausgabe von knapp 4500 Kundendaten und vermied auch dadurch weiterführende Schritte seitens US-Amerikas. Mit der Bejahung zur Zahlung des vereinbarten Betrages, räumt Julius Bär allerdings kein schuldhaftes Verhalten in vollem Umfang ein - dennoch ist die ‚Geringfügigkeit’ der Sachlage dem Bankinstitut die nicht ganz so geringe Summe wert. Inwiefern sich dies auf die wirtschaftliche Lage des laufenden Geschäftjahres und im Zweifel auch auf die Kunden auswirken wird, muss abgewartet werden.

Einigung Vorbild für UBS und Credit Suisse?

Abgewartet werden auch die Reaktionen der Schweizer Großbanken UBS und Credit Suisse, die sich ebenfalls wegen vermeintlichen Datendiebstahls und Steuerhinterziehung verantworten müssen.

Bild: Bär von tyo., CC-BY - bearbeitet von Tarifo.