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Die Sofortrente: Planungssicherheit und niedrige Steuersätze

Kategorie: Finanzen

Unter einer Sofortrente versteht man einen Rentenversicherungsvertrag, dessen Auszahlungen sofort nach dem Abschluss beginnen. Der Versicherte leistet hierzu eine Einmalzahlung an eine Versicherungsgesellschaft und erhält hierfür auf Lebenszeit eine monatliche Rente in einer fest vereinbarten Höhe. Dies erbringt vor allem eine sehr hohe Planungssicherheit, da mit dem eingehenden Geld fest gerechnet werden kann. Die Sofortrente eignet sich vor allem für Verbraucher, die aus anderen Quellen keine oder nur geringe Rentenzahlungen zu erwarten haben. Durch den sofortigen Beginn der Auszahlungsphase entfallen jegliche Wartezeiten und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bleibt auch dann erhalten, wenn das Einkommen infolge der Pensionierung des Versicherten wegfällt.

Besonders attraktiv ist die Sofortrente durch ihre attraktive Versteuerung. Zunächst gilt hierbei, dass der Rentenempfänger immer nur einen Teil sofort beginnenden Rentenzahlungen zu versteuern hat. Der Gesetzgeber hat hierzu ein gestaffeltes Modell konzipiert. Je nach Eintrittsalter verringert sich der zu versteuernde Anteil mit zunehmendem Alter. So versteuert ein 60-jähriger beispielsweise nur einen Anteil von seiner Sofortrente in Höhe von 22 Prozent. In der Praxis ergibt sich hieraus folgendes Rechenbeispiel: Wenn die Sofortrente eines 60-jährigen bei monatlich 1.500 Euro liegt, so müssen hiervon 22 Prozent, also 330 Euro, steuerlich berücksichtigt werden. Bei einem persönlichen Steuersatz in Höhe von 25 Prozent sind also pro Monat lediglich 82,50 Euro an den Fiskus zu entrichten. Die übrigen 1417,50 Euro verbleiben in der Tasche des Rentenempfängers.

Vor dem Abschluss einer Sofortrente sollte man unbedingt verschiedene Angebote am Markt sorgfältig miteinander vergleichen. Die Tarife der verschiedenen Versicherungsgesellschaften unterscheiden sich in Bezug auf die Auszahlungshöhe erheblich. Achten Sie beim Versicherungsvergleich auch auf weitere Konditionen. So bieten einzelne Gesellschaften beispielsweise Verträge an, bei denen im Falle des vorzeitigen Todes des Versicherungsnehmers weitere Zahlungen an dessen Hinterbliebene erfolgen.