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Lebensversicherung als flexibles Konzept

Kategorie: Finanzen

Das die Lebensversicherung für deutsche Verbraucher zu den beliebtesten Policen zählt, hängt vor allem mit der Flexibilität dieser Vorsorgeform zusammen. Ursprünglich diente die Lebensversicherung vor allem der finanziellen Absicherung von Hinterbliebenen im Falle des Todes des Versicherten. Noch heute ist die so genannte Risikolebensversicherung gebräuchlich und überzeugt vor allem durch die vergleichsweise niedrigen Versicherungsbeiträge. Der Versicherte leistet über einen vereinbarten Zeitraum monatliche Zahlungen an die Versicherungsgesellschaft. Verstirbt er, so erhält der Begünstigte des Vertrags eine feste Versicherungssumme.

Wer sich sowohl im Todes- als auch im Erlebensfall eine entsprechende Absicherung wünscht, der finde in der kapitalbildenden Lebensversicherung eine optimale Lösung. Neben der Versicherungsprämie und der Versicherungssumme wird hier zusätzlich eine feste Laufzeit vereinbart, deren Enddatum im Versicherungsvertrag dokumentiert ist. Erlebt der Versicherte dieses Datum, so erhält er selber von der Versicherungsgesellschaft den vereinbarten Betrag. Verstirbt er vor dem Ende der Laufzeit, so gelten dieselben Regeln wie innerhalb der Risikolebensversicherung. Besonders interessant für Verbraucher ist hierbei die so genannte Überschussbeteiligung. Neben einer definierten Mindestverzinsung des eingezahlten Kapitals wird der Versicherte zusätzlich an den Gewinnen der Versicherungsgesellschaft während der Laufzeit beteiligt und erhöht so seine Rendite.

Neben der Vorsorge für den Versicherten selber oder seine Angehörigen lässt sich eine Lebensversicherung auch als Modell für die Baufinanzierung nutzen. In diesem Fall wird der Versicherungsvertrag an die finanzierende Bank abgetreten und der Darlehensnehmer trägt während der Kreditlaufzeit lediglich die Zinsen des Darlehens, nicht aber dessen Tilgung. Diese erfolgt nach Ablauf der Versicherung aus der Versicherungssumme. Für den Versicherten ergibt sich der Vorteil, dass die Mindestverzinsung und die Überschussbeteiligung unmittelbar der Tilgung dienen, so dass der tatsächlich eingezahlte Betrag niedriger ist, als die zur Verfügung stehende Tilgungssumme.
Tags: Gasmarkt