Deutsche Bank von BGH zu Schadensersatzzahlungen verurteilt
Kategorie: Finanzen
Die Rechtsprechung des BGH mag in vorliegendem Fall die Deutsche Bank getroffen haben, doch ist deren Begründung richtungsweisend für sämtliche bundesdeutsche Finanzinstitute: Die Beratungspflichten des weltweit operierenden Bankhauses und riskante Zinssätze waren Inhalt des Gerichtsverfahrens. Mit einer Summe von knapp 550 000 Euro an Schadensersatzleistungen ist es fraglich, ob sich das so genannte Swap-Geschäft für die Deutsche Bank gelohnt hat.
Bild: Karlsruhe von Johannes Bader, CC-BY
BGH: Deutsche Bank hat Beratungspflichten verletzt
Das zwischen dem klagenden mittelständischen Unternehmen und dem Bankhaus vereinbarte Zinsderivat war Streitpunkt des Verfahrens. Wie bei einem Zinsswap üblich, wurden vorliegend von den Parteien zukünftige Zinszahlungen in einer bestimmten Höhe zu einem bestimmten Zeitpunkt festgelegt - was dazu führte, dass der Bankkunde einen immensen wirtschaftlichen Schaden davongetragen hat. Obwohl der Vertrag ordnungsgemäß geschlossen wurde, ist die Deutsche Bank in den Augen der Richter aus Karlsruhe ihren Beratungspflichten nicht nachgekommen. Denn als Finanzinstitut habe sie über das Normalmaß hinaus nicht nur Gewinne erzielen wollen, sondern das mittelständische Unternehmen bewusst über das finanzielle Risiko im Unklaren gelassen. Die Beratungspflicht einer Bank muss insofern so weit gehen, dass sich der jeweilige Kunde nach dem Ende des Gespräches auf dem identischen Wissenstand hinsichtlich des Themenbereiches befinde wie das Bankhaus selber – eine Hürde, die wohl recht hoch gelegt scheint. Ob dem Urteil nun weitere Schadensersatzklagen gegen die Deutsche Bank oder andere Finanzgesellschaften folgen werden, bleibt abzuwarten. Doch die Wahrscheinlichkeit ist hoch: Immerhin war die vorliegende nicht die einzige Wette auf künftige Zinsentwicklungen und das klagende Unternehmen nicht das einzige Betroffene.Weitere Schadensersatzzahlungen der Deutsche Bank möglich
Allerdings sei die Anzahl weiterer möglicherweise Geschädigter aufgrund ähnlicher Swap-Verträge nach Aussagen des Deutsche Bank-Anwaltes Christian Duve überschaubar. Für den Fall der Fälle habe das Bankhaus bereits finanzielle Rücklagen gebildet.Bild: Karlsruhe von Johannes Bader, CC-BY
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