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Erhöhte Abgaben für Banken beschlossen

Kategorie: Finanzen

Deutsche Kreditinstitute müssen sich auf höhere Abgaben einstellen: Der jährliche Beitrag soll nach aktuellem Willen der Regierung zwar stabil bleiben und 15 Prozent des erreichten Gewinnes der einzelnen Banken nicht übersteigen. Doch eine Nachzahlungspflicht steht einigen Finanzinstituten ins Haus, entschließen sich zunächst das Bundeskabinett sowie schließlich Bundestag und Bundesrat für die Annahme des Verordnungsentwurfes. Erhöhte Abgaben für Banken beschlossen

Banken lehnen Regierungsentwurf ab

Dass die Kreditwirtschaft einer solchen Nachzahlungspflicht nicht ohne Weiteres entsprechen möchte, ist nicht überraschend: Die finanzielle Mehrbelastung der geplanten Nacherhebung allerdings wird sogar als verfassungsrechtlich möglicherweise unzumutbar angesehen. Auch erschwere die Abgabesumme, die strikten Eigenkapitalvorlagen wie gewünscht einzuhalten. Ursächlich für die Einführung der jetzt in ihrer Höhe umstrittenen Bankenabgabe war die Weltwirtschaftskrise, nach der in der Bundesrepublik ein sogenanntes Restrukturierungsgesetz als Auffangnetz für Krisenzeiten ins Leben gerufen wurde. Zu einer Summe von geplanten gut 70 Milliarden Euro sollen sich die Bankabgaben innerhalb der kommenden Jahre summieren. Welches deutsche Kreditinstitut dazu welchen Beitrag leisten muss, richtet sich Größe, Risikoausrichtung, Verflechtung und vor allem der Gewinnspanne einer Bank, wobei Förderbanken, Hedge Fonds als auch Versicherungen dem Kreis der Betroffenen entfallen. Der 30. September 2011 ist Stichtag für die erstmalige Abgabe, um die jetzt doch wieder gestritten wird – fest steht allerdings, dass ein Mindestbeitrag von fünf Prozent auch für weniger erfolgreich wirtschaftende Banken anfällt. Berechnet wird die Ertragsfähigkeit anhand der jährlichen Bilanzsumme, die das jeweilige Kreditinstitut aufweist. Und auch der Handel mit Derivaten nimmt Einfluss auf die Höhe der Abgabe.

Belastungsobergrenze der Abgabe soll Banken schützen

Die strittige Nach-Erhebung ergibt sich aus dem Paragrafen im Restrukturierungsgesetz-Paragrafen zur zumutbaren Höhe der Bankenabgabe. Danach darf rückwirkend ein Differenzbetrag festgesetzt werden, wenn das Finanzinstitut innerhalb von drei Jahren einen ökonomischen Aufschwung erlebt.

Bild: Bulle und Bär von Mispahn, CC-BY