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Die Altersvorsorge für Selbstständige

Kategorie: Finanzen

Viele Selbstständige nutzen bereits heute die Möglichkeiten der Rürup-Rente und nehmen damit das Thema Altersvorsorge in die eigenen Hände.

Wer als Selbstständiger ein Unternehmen leitet, der ist meist rund um die Uhr damit beschäftigt neue Kunden zu akquirieren, Aufträge zu bewältigen und das eigene Geschäft erfolgreich zu führen. Angesichts der vielen täglichen Aufgaben wird das Thema der privaten Altersvorsorge oft und gerne auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. In der Folge droht vielen Selbstständigen im Ruhestand der soziale Abstieg. Ohne einen Anspruch auf eine gesetzliche oder private Rente ist der Weg zu den Sozialämtern vorprogrammiert. Der Staat ist mit dieser Problematik vertraut und hat sich im Jahre 2004 dazu entschieden, ein privates, staatlich gefördertes Rentenmodell speziell für Selbstständige zu schaffen. Die Rede ist von der so genannten Rürup- oder auch Basisrente. Im Mittelpunkt dieser Rentenform steht ein privater Rentenversicherungsvertrag, der in Bezug auf seine Leistungen und seine steuerliche Konstruktion einigen Anforderungen entsprechen muss.

Besonders interessant für Selbstständige ist hierbei eine hohe Flexibilität in Bezug auf die monatlichen Beiträge. Diese können nämlich bei vielen Verträgen in unterschiedlicher Höhe eingezahlt werden, was der Einkommenssituation dieser Berufsgruppe optimal entspricht. Stehen im Zuge einer guten Auftragslage, beispielsweise am Ende eines Jahres, höhere Beträge zur Verfügung, so können diese flexibel in den Vertrag eingezahlt werden. Der Versicherte erhält aus seinem Rürup-Vertrag den Anspruch auf eine Leibrente, die frühestens mit dem Abschluss des 60. Lebensjahres ausgezahlt werden kann. Ein Kapitalwahlrecht besteht bei dieser Form der Altersvorsorge nicht. Die bereits in einen Rürup-Vertrag eingezahlten Beiträge sind darüber hinaus pfändungssicher, so dass der Versicherte seine Ansprüche auch dann nicht verliert, wenn er im Laufe seines Lebens einmal in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät. Im Gegenzug hierzu kann das bereits angesparte Vermögen allerdings auch nicht verpfändet oder beliehen werden. Selbstständige ohne einen Anspruch auf anderen Rentenzahlungen finden in der Rürup-Rente eine optimale Möglichkeit, für den Ruhestand vorzusorgen.