Zertifizierung auch für Rürup-Rente
Kategorie: Finanzen
Um den Fortbestand des gesetzlichen Rentensystems in Deutschland sieht es kritisch aus. Bereits seit Jahren fordert die Bundesregierung ihre Bürger auf, die private Altersvorsorge in die eigenen Hände zu nehmen. Um diese Aufforderung zu unterstreichen wurden hohe Zuschüsse und Sonderabzugsmöglichkeiten beschlossen. Um innerhalb eines Riester Vertrags in den Genuss von staatlichen Zahlungen und Steuervorteilen zu kommen, muss es sich bei dem abgeschlossenen Vertrag um ein zertifiziertes Modell handeln. Bei der Rürup-Rente war dies bislang nicht vorgesehen. Insofern kam es nicht selten zu Auseinandersetzungen zwischen Rürup-Sparern und dem Finanzamt, wenn es um die steuerliche Abzugsfähigkeit der eingezahlten Beiträge ging. Das soll nun anders werden. Künftig ist geplant, dass auch Rürup Verträge durch die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) zertifiziert werden. Der Vorschlag hierzu kam von den Anbietern von Rürup-Verträgen selber.
Um sich für die Zertifizierung zu qualifizieren, muss der entsprechende Vertrag verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Wesentlich ist hierbei, dass die eingezahlten Beiträge zu 50 Prozent in die persönliche Leibrente einfließen müssen. Weiterhin muss sichergestellt sein, dass die Rente frühestens ab dem 60. Lebensjahr zur Auszahlung kommt. Bei dem Versicherten, dem Leistungsempfänger und dem Steuerpflichtigen muss es sich darüber hinaus um ein und dieselbe Person handeln. Erfüllt ein Rürup-Angebot diese Voraussetzungen, dann steht der Zertifizierung nichts im Wege. Für den Versicherungsnehmer bedeutet dies, dass es bei der steuerlichen Behandlung eingezahlter Beiträge künftig keine Probleme mehr mit dem Finanzamt gibt.
Um sich für die Zertifizierung zu qualifizieren, muss der entsprechende Vertrag verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Wesentlich ist hierbei, dass die eingezahlten Beiträge zu 50 Prozent in die persönliche Leibrente einfließen müssen. Weiterhin muss sichergestellt sein, dass die Rente frühestens ab dem 60. Lebensjahr zur Auszahlung kommt. Bei dem Versicherten, dem Leistungsempfänger und dem Steuerpflichtigen muss es sich darüber hinaus um ein und dieselbe Person handeln. Erfüllt ein Rürup-Angebot diese Voraussetzungen, dann steht der Zertifizierung nichts im Wege. Für den Versicherungsnehmer bedeutet dies, dass es bei der steuerlichen Behandlung eingezahlter Beiträge künftig keine Probleme mehr mit dem Finanzamt gibt.
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