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Neu bei der Riester-Rente

Kategorie: Finanzen

Die steigende Anzahl an Rentnern stellt die gesetzliche Rentenversicherung vor immer größer werdende Probleme. Bereits im Jahre 2002 wurden die Rentenansprüche des Durchschnittsrentners von 70 auf 67 Prozent verringert. Zum Ausgleich dieser Verminderung wurde im selben Jahr die Riester-Förderung eingeführt.

Derzeit liegt die Grundzulage bei 154 Euro pro Jahr. Allerdings ergeben sich immer wieder Änderungen. Für Sparer mit Kindergeldanspruch gibt es eine Grundzulage von 185 Euro pro Jahr für alle vor 2008 geborenen Kinder. Für alle später geborenen Kinder beträgt der Zuschuss  sogar 300 Euro. Jungen Riester-Sparern unter 25 Jahren wird ein einmaliger "Berufseinsteigerbonus" in Höhe von 200 Euro gewährt. Dieser mit dem Eigenheimrentengesetz geschaffene Bonus wird als erhöhte Grundzulage in die Riester-Verträge eingezahlt.

Mit dem so genannten Wohn-Riester existiert  außerdem die Möglichkeit, das im Vertrag angesparte Vermögen zum Bau oder Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum zu verwenden. In diesem Fall entstehen keine Rechtsfolgen einer schädlichen Verwendung. Allerdings besteht seit neusten Gesetzesänderungen nur noch die Möglichkeit, das angesparte Vermögen in einem Riester-Vertrag komplett zu entnehmen, um es für die Anschaffung oder Herstellung einer Immobilie zu verwenden. Riester-Zulagen helfen außerdem bei der Tilgung laufender Immobilienkredite. 
Mit der Riester-Rente profitieren alle Sparer von attraktiven Steuervorteilen. Wer mindestens vier Prozent (maximal 2.100 Euro) seines sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens als Gesamtbeitrag einzahlt, erhält die volle Förderung. Weiterhin wird vom Gesetz vorgeschrieben, dass die Anbieter von Riester-Verträgen zu Auszahlungsbeginn mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge und zugeflossenen Zulagen zur Verfügung stehen haben.

Renditeaspekt immer wichtiger
Dennoch sollte der Renditeaspekt weiterhin im Vordergrund stehen. Die Sparer legen heutzutage Wert auf moderne Finanzprodukte mit hohen  Renditechancen, die optimal mit werthaltigen Garantien kombiniert sind. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber aufgrund der langen Laufzeiten von Riester-Verträgen (häufig 30 Jahre Ansparphase, 30 Jahre Bezugsphase) den Kunden den Anbieterwechsel relativ leicht gemacht. Damit sind sie nicht jahrzehntelang in alten, unflexiblen Tarifen gefangen, sondern können bei Produktänderungen zu einem anderen Anbieter gehen.