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Atomausstieg: Inkrafttreten des Nachhaftungssgesetzes verzögert sich

Kategorie: Strom

Nachdem Stromkonzern E.ON die Ausgliederung seines Atomgeschäfts bekannt gegeben hatte, wollte die Bundesregierung schnellstmöglich ein Gesetz zur Nachhaftung von Muttergesellschaften verabschieden, um zu verhindern, dass sich Energiekonzerne aus ihrer finanziellen Verantwortung für den Atomausstieg ziehen. Stromversorger E.ON ruderte daraufhin zwar wieder zurück und will seine Atomkraftwerke nun doch im Mutterkonzern belassen. Ein Gesetz zur Nachhaftung gibt es aber auch ein Jahr später noch immer nicht. SPD und Grüne üben scharfe Kritik an der Union, die eine Verabschiedung des Gesetzes hinaus zögere und so eine „massive, milliardenschwere Mehrbelastung des Steuerzahlers“ riskiere.

Atomausstieg: Inkrafttreten des Nachhaftungssgesetzes verzögert sich Ausgestrahlt Glibber-Aktion Endlager in Dessau

Atomenergie: Aufspaltungen der Konzerne sorgen für Misstrauen

Die Verkündung von Stromversorger E.ON hat die Politik im vergangenen Jahr aufhorchen lassen. Denn nach geltender Rechtslage wäre E.ON nach einer Ausgliederung seines Atomgeschäfts in eine Tochtergesellschaft nur weitere fünf Jahre für etwaig entstehende Folgekosten, beispielsweise für den Atomausstieg, haftbar. Um zu verhindern, dass sich Energiekonzerne nun nach und nach durch Abspaltungen von Kernkraftwerken aus der Verantwortung für die Kosten des Atomausstiegs ziehen, hat die Bundesregierung daher kurz nach Bekanntwerden der Pläne von E.ON ein Gesetz zur Nachhaftung beschlossen. Demnach sollten Konzerne auch nach den bisher geltenden fünf Jahren für ihre Tochtergesellschaften haften. Nach dem Prinzip „Eltern haften für ihre Kinder“ würden die Risiken für Rückbau- und Entsorgungskosten der Atomkraftwerke minimiert, wie Bundesenergiemister Sigmar Gabriel (SPD) zu diesem Zeitpunkt betont hatte. Zwar hatte E.ON zugleich zurückgerudert und bekannt gegeben, sein Atomgeschäft nun doch im Mutterkonzern zu belassen. Bis heute konnte sich der Bundestag aber nicht über das geplante Gesetz einigen. Ein Inkrafttreten der Nachhaftung bis zum ersten Januar 2016 ist laut Experten mittlerweile nicht mehr realistisch. Insbesondere die Union will sich im Gegensatz zur SPD mit dem Gesetz noch Zeit lassen und es am liebsten als Teil eines großen Atomenergie-Gesetzpaketes verabschieden. In diesem könnte dann auch die Finanzierung des Atomausstiegs und die Sicherung der Rücklagen der Energiekonzerne geregelt werden. Joachim Pfeiffer, energiepolitischer Sprecher der Unionsfraktion, sieht „keinen Grund zur Hektik“ für die Verabschiedung des Nachhaftungsgesetzes. Die noch zu verhandelnden Fragen seien inhaltlich eng miteinander verknüpft und dem Parlament müsse für den komplexen Sachverhalt ausreichend Zeit gelassen werden.

„Anwalt der Steuerzahler oder Komplize der Konzerne“

Die SPD sieht die stockende Verabschiedung des Gesetzes anders und kann die Gelassenheit des Koalitionspartners nicht nachvollziehen. Auf diesem Weg würde eine „massive, milliardenschwere Mehrbelastung des Steuerzahlers“ riskiert, wie SPD-Abgeordnete Nina Scheer betont. Die Grünen sehen das ähnlich und fordern von Bundestag und Bundesregierung, sich zu entscheiden: „Anwalt der Steuerzahler oder Komplize der Konzerne“, so die atompolitische Sprecherin der Grünen, Sylvia Kotting-Uhl. Je länger sich eine Verabschiedung des Gesetzes hinziehe, desto größer sei die Chance, dass sich die Energiekonzerne durch eine Gesetzeslücke aus der Verantwortung zögen. Ein Gutachten im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums geht davon aus, dass sich die Kosten für den Atomausstieg auf insgesamt gut 29 bis 77 Milliarden Euro belaufen werden. Die Rücklagen der Atomkonzerne betragen derzeit gut 38,3 Milliarden Euro. Bild: Ausgestrahlt Glibber-Aktion Endlager in Dessau von Patrick G., CC BY – bearbeitet von Tarifo.de