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Erneuerbare-Energien-Gesetz: Feste Ökostrom-Förderung weicht Auktionen

Kategorie: Strom

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) stellt die rechtliche Grundlage für den Ausbau erneuerbarer Energien dar. Um Investitionsanreize für Ökostrom-Produzenten zu schaffen, bekommen diese bislang im EEG festgelegte feste Vergütungen für die Erzeugung von Strom aus regenerativen Quellen. Laut einem aktuellen Eckpunktepapier für eine EEG-Neufassung sollen diese festen Vergütungssätze aber bald der Vergangenheit angehören. Schon ab 2017 soll die Ökostromförderung größtenteils per Auktion vergeben werden. Kritiker befürchten Rückschritte in der Energiewende und bezeichnen Bundesenergieminister Gabriel als „Energiewende-Abrissbirne“.

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Ökostrom-Förderung soll nach Ausschreibungen vergeben werden

Derzeit müssen Stromverbraucher mehr als 20 Milliarden Euro im Jahr für den Ökostrom-Ausbau in Deutschland aufbringen. Über die sogenannte EEG-Umlage auf den Strompreis werden die Unterschiede zwischen Börsenstrompreisen und den im EEG geregelten festen Vergütungssätzen für Ökostrom-Produzenten ausgeglichen. Aufgrund der in letzter Zeit stark gefallenen Strompreisen an der Börse steigt die EEG-Umlage immer weiter an und wird im kommenden Jahr auf einem Rekordniveau von 6,35 Cent pro Kilowattstunde liegen. Im Jahr 2010 hatte die Umlage noch gut 2 Cent pro Kilowattstunde betragen. Um den kontinuierlichen Strompreisanstieg für Stromverbraucher zu begrenzen will Bundesenergieminister Sigmar Gabriel (SPD) laut einem aktuellen Eckpunktepapier für eine Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 80 Prozent der festen Ökostrom-Förderung durch Auktionen ersetzen. Das am Mittwoch bekannt gewordene Papier liegt dem Nachrichtenmagazin Spiegel Online vor. Darin vorgesehen ist, dass Erbauer neuer Windparks oder Photovoltaik-Anlagen ab 2017 in Auktionen gegeneinander antreten sollen. Eine Förderung für die Ökostrom-Produktion soll dann derjenige erhalten, der am wenigsten Förderung benötigt, um seine Anlagen wirtschaftlich zu betreiben. Für Windkraft-Anlagen an Land soll das Ausschreibevolumen laut dem Eckpunktepapier bei gut 2,9 Gigawatt pro Jahr liegen, was einer Leistung von gut drei Atomkraftwerken entspricht. Das Ausschreibevolumen für Solaranlagen soll rund 500 Megawatt betragen. Von den Auktionen ausgenommen sollen kleine und mittlere Solaranlagen auf Hausdächern sowie kleinere Windräder mir einer installierten Leistung von maximal einem Megawatt werden. Für Betreiber solcher Anlagen sollen weiterhin feste Vergütungssätze gelten.

„Energiewende-Abrissbirne Gabriel“ setze Energiepolitik fort

Von dem Plan der Bundesregierung sind aber längst nicht alle überzeugt. Die geplanten Auktionen für die Ökostrom-Förderung gelten als schwierig und unsicher. Zum einen droht das Projekt aufgrund der Vielzahl an zu berücksichtigenden Stellschrauben zum Bürokratie-Monster zu werden. Zum anderen zeigen Beispiele anderer Länder, dass die angestrebten Ausbaumengen nach Einführung von Auktionen teilweise nicht erreicht wurden. Angesichts dessen zeigt sich vor allem die Opposition besorgt um die Zukunft der Energiewende in Deutschland. Grünen-Fraktionsvize Oliver Krischer befürchtet, dass der Windenergie an Land „der Saft abgedreht“ werden könnte. Die von Bundeswirtschaftsminister Gabriel angekündigten Ausschreibungen würden das EEG „endgültig entkernen“. Es handle sich daher um eine „Fortsetzung der Energiepolitik der Energiewende-Abrissbirne Gabriel“, wie Krischer kritisierte. Bild: Rawlins2 von whynotwind, CC BY - bearbeitet von Tarifo.de