Schnell & einfach
Finde den günstigsten Tarif
Bis zu 900 € sparen

Atomausstieg: Kabinett billigt Gesetzentwurf zur Konzernnachhaftung

Kategorie: Strom

Stromversorger sollen nach dem Willen der schwarz-roten Bundesregierung auch nach einer Ausgliederung des Atomgeschäfts in separate Firmen für die Kosten des Rückbaus ihrer Kernkraftwerke haften. Um dies sicherzustellen hat das Bundeskabinett am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) gebilligt. Die Bundesregierung will so dafür sorgen, dass Energiekonzerne dauerhaft für die Kosten des Atomausstiegs haften und die entstehende Summe nicht von Steuerzahlern getragen werden muss.

Atomausstieg: Kabinett billigt Gesetzentwurf zur Konzernnachhaftung Biblis-Umzingelung (24. April 2010)

Atommüll-Endlagerung könnte 50 bis 70 Milliarden Euro kosten

Zuvor hatte Stromversorger und Atomkraftwerks-Betreiber E.ON mit seiner Ankündigung, seine Kernkraftsparte in ein separates Unternehmen auszugliedern, für Aufregung gesorgt. Nach bisheriger Gesetzeslage hätte der Energiekonzern nach einer Ausgliederung der Kraftwerksparte nur weitere fünf Jahre für möglicherweise entstehende Folgekosten aufkommen müssen. Laut Vorsitzendem der Atommüll-Endlager-Such-Kommission, Michael Müller (SPD), könnten bis zur endgültigen Einlagerung des gesamten Atommülls Deutschlands aber noch 150 Jahre vergehen. Für die geschätzt 50 bis 70 Milliarden Euro, die bis dahin für den Atomausstieg anfallen würden, müssten nach bisheriger Rechtslage dann die Steuerzahler aufkommen. Kritiker warfen Stromanbieter E.ON angesichts der geplanten Ausgliederung seiner Atomsparte vor, sich aus der Verantwortung ziehen zu wollen. Nach der Ankündigung des Bundeswirtschaftsministers, die Haftungsbeschränkung für Energiekonzerne aufheben zu wollen, verwarf E.ON seine Pläne für die Ausgliederung des Atomgeschäfts. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf des Wirtschaftsministeriums zur Nachhaftung von Unternehmen nun gebilligt und zudem eine Expertenkommission eingesetzt, die bis Ende Januar 2016 Vorschläge zur Sicherung der bisher rund 40 Milliarden Euro Rückstellungen der Energiekonzerne erarbeiten soll. Durch die Energiewende mussten die großen Stromanbieter Deutschlands in letzter Zeit teils starke Gewinneinbußen hinnehmen. Ihre konventionellen Kraftwerke sind mittlerweile oft unrentabel. Experten befürchten, dass die Rückstellungen und Vermögen der Konzerne im Falle möglicher Insolvenzen verschwinden und so die Atomausstieg-Kosten auf die Steuerzahler umgewälzt werden könnten. Deshalb sollen die Rückstellungen schnellstmöglich gesichert werden, beispielsweise in einem öffentlich-rechtlichen Fonds.

Atomausstieg-Kosten möglicherweise zu niedrig angesetzt

Derweil bezweifeln Experten nach einer Veröffentlichung von Stresstest-Ergebnissen durch das Bundeswirtschaftsministerium, dass die Rücklagen der Stromkonzerne für den Atomausstieg sowie den Rückbau und die Endlagerung des Atommülls ausreichen werden. Zu eben diesem Ergebnis war ein von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel in Auftrag gegebenes Gutachten gekommen. Claudia Kemfert, Energieökonomin beim Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), geht davon aus, dass die Kostenschätzung für den Atomausstieg in dem Gutachten zu niedrig angesetzt sei. Es sei wahrscheinlich, dass die tatsächlichen Kosten „weit über den angenommenen Kosten“ liegen werden, so Kemfert. Ob die Energieversorger angesichts dessen tatsächlich für die kompletten Folgekosten des Atomausstiegs aufkommen können, zweifeln Experten an. Bild: Biblis-Umzingelung (24. April 2010) von Udo Springfield, CC BY - bearbeitet von Tarifo.de