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Flexstrom-Insolvenz: Mögliche Rückzahlungen erst ab Ende 2018

Kategorie: Strom

Gut zwei Jahre ist es mittlerweile her, dass der Billig-Stromanbieter Flexstrom mit seinen Töchtern Flexgas, Optimalgrün und Löwenzahn Energie Insolvenz anmeldete. Viele Kunden des Stromdiscounters waren zu diesem Zeitpunkt in Vorkasse für ihre Stromrechnungen gegangen oder warteten auf vertraglich zugesicherte Bonuszahlungen. Bis zu einer möglichen Rückzahlung dieser Gelder müssen sich ehemalige Kunden des Stromversorger aber in Geduld üben. Wie die Anwältin an der Seite des Insolvenzverwalters diese Woche mitteilte, können Gläubiger frühestens ab Ende 2018 mit Auszahlungen rechnen.

Flexstrom-Insolvenz: Mögliche Rückzahlungen erst ab Ende 2018 Geldscheine

Stromtarife mit Vorkasse-Zahlungen wurden vielen Kunden zum Verhängnis

Mit dem dem Motto „verboten günstig“ hatte der Berliner Stromdiscounter seine Stromprodukte beworben. Tatsächlich war Flexstrom eine Zeit lang einer der günstigsten Stromanbieter auf dem Markt. Zu günstig, wie sich später herausstellte. Kostendeckend wären die günstigen Stromtarife erst im zweiten oder dritten Vertragsjahr geworden – zu einem Zeitpunkt, an dem viele Stromkunden bereits zu einem anderen Versorger gewechselt waren. Das unrentable Geschäftsmodell führte schließlich zur Zahlungsunfähigkeit und Insolvenz des Stromanbieters. Aufgrund der Struktur der meisten angebotenen Stromtarife ging mit der Insolvenz von Flexstrom für viele Kunden ein Verlust von Geldern einher. So wurden bei den günstigsten Stromtarifen in der Regel jährliche Vorauszahlungen der Stromkosten gefordert. Hinzu kamen oft hohe Bonuszahlungen, die den Preis zusätzlich drücken, aber in der Regel erst am Ende des Vertragsjahres ausgezahlt werden sollten. Aufgrund eben dieser Vorauszahlungen und Bonus-Versprechungen ist Flexstrom nach seiner Insolvenz im April 2013 vielen Kunden hohe Summen schuldig. Zusammen mit weiteren Vertragspartnern beläuft sich die Anzahl der Gläubiger laut Insolvenzverwalter Christoph Schulte-Kaubrügger auf 835.000. Rund 594.000 von ihnen hätten bislang Forderungen an den insolventen Stromdiscounter angemeldet. Ob sie aber überhaupt Geld zurückerhalten werden ist auch zwei Jahre nach der Pleite Flexstroms offen. Bislang stünde noch keine Betrag „zur Verteilung an die Insolvenzgläubiger zur Verfügung“, wie Astrid Düring, die Rechtsanwältin an der Seite von Schulte-Kaubrügger, diese Woche mitteilte.

Anmeldung von Ansprüchen noch immer möglich

Vergangenes Jahr hatte Schulte-Kaubrügger den ehemaligen Kunden des Stromdiscounters einen Teilbetrag an Rückzahlungen in Aussicht gestellt. Dieser sollte ab 2015 schrittweise ausgezahlt werden können. Rechtsanwältin Düring gab nun bekannt, dass mit einer möglichen Rückzahlung nicht vor Ende 2018 gerechnet werden könne. Es brauche Zeit, eine mögliche Quote festzulegen, da diese maßgeblich von Verhandlungen und eventuellen Rechtsstreitigkeiten abhänge. Zudem sollen Haftungs- und Anfechtungsansprüche gegen die Geschäftsleitung Flexstroms geltend gemacht werden. Kunden, die von der Flexstrom-Insolvenz betroffen sind, waren aufgefordert, ihre Ansprüche bis Jahresende 2013 anzumelden. Auch jetzt sei dies laut Düring noch möglich, allerdings hätten die Betroffenen die Kosten der Prüfung nun selbst zu tragen. Bild: Geldscheine von Maik Meid, CC BY – bearbeitet von Tarifo.de