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Stromverbraucher könnten nach EuGH-Urteil Anpruch auf Rückzahlungen haben

Kategorie: Strom

Der Europäische Gerichtshof hat vergangene Woche entschieden, dass Strom- und Gasanbieter ihre Kunden in Zukunft besser über Gründe und Umfang von Preiserhöhungen informieren müssen. Bisher von Energieversorgern verwendete Klauseln entsprächen nicht dem europäischen Recht. Ob Verbraucher nun Geld für vergangene Strom- oder Gaspreiserhöhungen zurückbekommen können, muss jetzt der Bundesgerichtshof entscheiden.

Stromverbraucher könnten nach EuGH-Urteil Anpruch auf Rückzahlungen haben Factura de la luz

Strompreiserhöhungen müssen besser begründet werden

Verbraucherschützer in Deutschland kritisieren immer wieder, dass Stromanbieter in der Regel zwar Strompreiserhöhung an ihre Kunden weitergeben, fallende Börsenstrompreise aber üblicherweise nicht. So sind in den vergangenen Jahren zwar staatlich bestimmte Abgaben und Umlagen stark angestiegen, gleichzeitig aber auch die Einkaufspreise für Strom zurückgegangen. Von sinkenden Börsenstrompreisen haben Stromverbraucher aber kaum profitiert, sie mussten vor allem hohe Strompreiserhöhungen hinnehmen. Solche Preiserhöhungen seien oft nicht ausreichend begründet, wie Verbraucherschützer Energieversorgern vorwerfen. Nach einem Urteil am vergangenen Donnerstag teilt der Europäische Gerichtshof diese Einschätzung von Verbraucherschützern. Die Luxemburger Richter entschieden, dass Strom- und Gasanbieter in Deutschland ihre Kunden zukünftig vor Preiserhöhungen besser über Gründe und Umfang möglicher Anpassungen informieren müssen. Der Europäische Gerichtshof kippte damit Vertragsklauseln, die in vielen Strom- oder Gasverträgen der Grundversorgung vorkommen und nach denen Energieanbieter einseitig Preisanpassungen vornehmen können, ohne „Anlass, Voraussetzungen und Umfang“ selbiger zu nennen. Jeder EU-Staat müsse einen hohen Verbraucherschutz gewährleisten, so die Luxemburger Richter. In den in Deutschland bestehenden Klauseln für Strom- und Gaskunden in der Grundversorgung sehen sie diesen verletzt, weshalb die bestehenden Regeln nicht europäischem Recht entsprächen. So müsste Kunden neben dem bei Preisanpassungen bestehenden Sonderkündigungsrecht auch die Möglichkeit eingeräumt werden, gegen Preiserhöhungen vorzugehen.

Preisanpassungen könnten ungültig sein

Laut Verbraucherschützern folgt aus dem Urteil der Luxemburger Richter, dass Strom- oder Gaspreiserhöhungen der Vergangenheit ungültig sind. Auf Energieversorger könnten in diesem Fall Rückzahlungsforderungen in Milliardenhöhe zukommen. Welche Konsequenzen das EU-Urteil aber tatsächlich für deutsche Strom- und Gasverbraucher hat, darüber muss nun der Bundesgerichtshof entscheiden, der den Europäischen Gerichtshof bei der Angelegenheit um die Auslegung von EU-Recht gebeten hatte. Experten rechnen mit einer Entscheidung der deutschen Richter nicht vor Frühjahr 2015. Im Falle einer Entscheidung zu Gunsten der Verbraucher könnten vom Urteil betroffene Kunden in der Grundversorgung gegen Gas- oder Strompreiserhöhung der letzten drei Jahre Rückzahlungsforderungen stellen. Bild: Factura de la luz von Lablascovegmenu, CC BY - bearbeitet von Tarifo.de