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Strompreis-Bestandteile sollen in Stromrechnung detailliert aufgelistet werden

Kategorie: Strom

Stromverbraucher sollen in Zukunft beim Blick auf die Stromrechnung genau erkennen können, aus welchen Bestandteilen sich der Strompreis zusammensetzt. So plant das Bundeswirtschaftsministerium laut Medienberichten, Stromversorgern in Zukunft vorzuschreiben, Preisbestandteile wie EEG-Umlage, Stromsteuer oder Netzentgelte in der Stromrechnung detailliert aufzulisten. Einer Sprecherin des Wirtschaftsministeriums zufolge hätte die neue Verordnung „absolute Transparenz bei Preisen in der Strom- und Gasgrundversorgung“ zum Ziel.

Strompreis-Bestandteile sollen in Stromrechnung detailliert aufgelistet werden my power bill

Strompreiserhöhungen sollen verständlicher werden

Die geplante Neuregelung wird die 19 Millionen Stromverbraucher betreffen, die sich noch in der Grundversorgung ihres örtlichen Stromanbieters befinden, also nicht den Stromtarif oder Anbieter gewechselt haben. Laut dem Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums, der der AFP vorliegt, sollen Grundversorger zukünftig dazu verpflichtet werden, in Jahresrechnungen, bei Preisanpassungen, Vertragsbestätigungen und auf der Internetseite detailliert darzustellen, welchen Einfluss einzelne staatlich festgelegte Steuern oder Abgaben auf den Gesamt-Strompreis ausüben. Durch die so vergrößerte Transparenz der Strompreise sollen Stromanbieter Preiserhöhungen in Zukunft nicht mehr pauschal mit einem Anstieg der staatlich festgelegten Kosten begründen können. Für Kunden sei so leichter erkennbar, wann Stromversorger Preisbestandteile ändern, auf die sie selbst Einfluss haben, und wann sie nur steigende staatliche Umlagen und Abgaben an Verbraucher weitergeben. Die Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums betonte, dass durch die zu schaffende Transparenz der Strompreise die Vergleichbarkeit und der Wettbewerb auf dem Strommarkt verstärkt werde. Laut Bundesverbraucherminister Heiko Maas (SPD) könnten Kunden durch die Verordnung besser erkennen, ob Strompreiserhöhungen gerechtfertigt sind. Zudem würde es für Stromanbieter schwerer, „unnötige und unverhältnismäßige“ Strompreiserhöhungen durchzusetzen.

Strompreis wird zu mehr als 50 Prozent von Abgaben und Steuern bestimmt

Als Grund für die geplante Verordnung, die im Herbst in Kraft treten soll, wird die wachsende Bedeutung von staatlich festgelegten Kosten für die Höhe des Strompreises genannt. So hätten staatliche festgelegte Abgaben und Umlagen zur Strommarktliberalisierung im Jahr 1998 noch rund 25 Prozent des Strompreises ausgemacht. Aktuell sind es 52 Prozent. Vor allem die steigende EEG-Umlage treibt die Strompreise nach oben. Da auf die Ökostrom-Umlage auch die Mehrwertsteuer gezahlt werden muss, steigt auch der Anteil der Steuern am Strompreis immer weiter an. Laut Bundesnetzagentur machen die Kosten für die Beschaffung und den Vertrieb des Stroms nur rund 30 Prozent des Strompreises aus. Beim Gas liegt dieser Anteil mit 50 Prozent um einiges höher. Bild: my power bill von Brendan Wood, CC BY-SA 2.0 - bearbeitet von Tarifo.de