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Ökostromförderung: EuGH-Urteil stärkt deutsches EEG gegen Kritik aus der EU-Kommission

Kategorie: Strom

Auch in Zukunft dürfen nationale Ökostrom-Fördersysteme in einzelnen EU-Ländern ausschließlich nationale Ökostrom-Produzenten begünstigen. So entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag überraschend, dass ausländische Ökostrom-Produzenten auch zukünftig kein Recht auf nationale Förderungen für erneuerbare Energien haben. Für deutsche Stromverbraucher bedeutet das Urteil des EuGH, dass ein sprunghafter Anstieg der Strompreise in näherer Zukunft unwahrscheinlicher ist.

Ökostromförderung: EuGH-Urteil stärkt deutsches EEG gegen Kritik aus der EU-Kommission Court of Justice of the European Commission

Ökostrom-Zertifikate nur für nationale Ökostrom-Produzenten

Dem EuGH-Urteil zu Grunde liegt ein Rechtsstreit zwischen einem finnischen Windparkbetreiber und der Regierung Schwedens. So beantragte Aaland Windkraft für einen vor der Küste Schwedens installierten Windpark die Zuteilung von Ökostromzertifikaten. Schwedens Energiebehörde lehnte den Antrag ab, da betreffende Zertifikate ausschließlich nationalen Ökostrom-Produzenten zugeteilt werden könnten. Aaland Windkraft reichte Klage ein. Letztlich landete der Fall beim Europäischen Gerichtshof. Dieser entschied nun, dass die schwedische Zertifikateregelung mit europäischem Recht vereinbar ist. Zwar erkennt der EuGH an, dass durch nationale Ökostrom-Fördersysteme „Stromeinfuhren aus anderen Mitgliedsstaaten“ behindert würden. Diese „Beschränkung“ des Warenverkehrs sei aber durch das „im Allgemeininteresse liegende Ziel“ des Umweltschutzes durch die Förderung erneuerbarer Energien „gerechtfertigt“, so der EuGH. Die europäischen Richter entschieden somit überraschend gegen die Empfehlung des Generalstaatsanwalts Yves Bot, der den Windpark-Betreiber im Recht sah. Das EuGH-Urteil ist auch für Deutschland relevant: Hätte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass auch ausländische Ökostrom-Produzenten ein Anrecht auf nationale Ökostrom-Fördergelder haben, hätten Stromverbraucher in Deutschland wohl mit erneuten Strompreiserhöhungen durch eine steigende EEG-Umlage rechnen müssen. Experten betonen, dass durch die Entscheidung der europäischen Richter auch die Forderung der Europäischen Kommission, die EEG-Förderung auf Stromimporte auszudehnen, hinfällig sei. Dadurch seien auch die Chancen gestiegen, dass die Europäische Kommission die am Freitag beschlossene Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) absegnen wird.

Energiewende durch EuGH-Urteil gestärkt

Bundesenergieminister Sigmar Gabriel (SPD) begrüßte das Urteil des EuGH als „klares und deutliches Signal für die weitere Förderung erneuerbarer Energien in Europa“. Der luxemburgische Europaabgeordnete Claude Turmes (Grüne) nannte das Urteil auch einen „Sieg gegen die europäischen Stromhändler (EFET)“, die sich durch die Klage „Gewinne auf Kosten der Bürger“ erhofft hätten. Außerdem hätten laut Turmes nun „endlose Attacken der EU-Kommission“ auf solche Richtlinien, wie sie auch im deutschen EEG verankert sind, „hoffentlich ein Ende“. Zudem sei „Klarheit für die nationalen Fördersysteme“ geschaffen worden, was die Energiewende stärke, so der grüne Fraktionsvize Oliver Krischer. Auch in der Wirtschaft zeigte man sich erleichtert. Markus Kerber, Hauptgeschäftsführer des Industrieverbands BDI, freute sich darüber, dass „unkontrollierte Kostenentwicklungen“ durch ausländischen Ökostrom nun nicht mehr zu befürchten seien. Bild: Court of Justice of the European Commission von Razvan Orendovici, CC BY - bearbeitet von Tarifo.de