Strompreise steigen: Bei vielen Stromanbietern wird es im März und April teurer
Kategorie: Strom
Zur Jahreswende stieg die Ökostrom-Umlage um rund 1 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Trotzdem erhöhten nicht alle Stromanbieter ihre Strompreise gleich im Januar, zum Beispiel mit der Begründung, den Strompreis vorerst stabil halten zu wollen. Bereits im März und April wird es für viele Stromkunden in Deutschland aber teurer. Knapp 50 Stromversorger, darunter mehrere Stadtwerke, erhöhen ihre Preise.
Avedøre power plant
Avedøre power plant
Stromkosten in Berlin und Hamburg steigen
Von den Strompreis-Steigerungen sind auch viele Bewohner der zwei größten Städte in Deutschland betroffen. Vattenfall, der Grundversorger von Berlin und Hamburg, hat vor wenigen Tagen Kunden des Basis-Stromtarifs darüber informiert, dass die Preise zum 1. April steigen werden. Viele Verbraucher erhielten die Information per E-Mail. Begründet werden die steigenden Stromkosten mit der Energiewende. Diese Argumentation dürfte Stromverbrauchern bereits von früheren Erhöhungen vertraut sein - wann immer die Strompreise steigen, wird meist die Energiewende genannt. Experten kritisieren, dass die Kosten der Energiewende, etwa für die Ökostromumlage, immer an die Kunden weitergegeben werden. Andererseits würden Einsparungen durch die Energiewende, etwa in Form von niedrigeren Einkaufspreisen an der Energiebörse, oft nicht an Verbraucher weitergegeben. Vattenfall ist nicht der einzige Stromanbieter, der zu Beginn des Frühjahrs die Preise anhebt. Auch bei eprimo, der Discount-Tochter des Energiekonzerns RWE, steigen die Strompreise, und zwar schon zum 1. März. Darüber hinaus haben mehrere Stadtwerke und weitere Stromversorger Preissteigerungen angekündigt, z.B. die Stadtwerke Düsseldorf, deren Kunden ebenfalls ab April mehr für ihren Strom bezahlen müssen.Stromkunden können bei Preisanstieg kündigen
Viele Stromverbraucher nehmen Preissteigerungen zum Anlass, um sich einen günstigeren Stromanbieter zu suchen. In der Grundversorgung ist eine Kündigung zwar immer innerhalb einer vergleichsweise kurzen Frist von 2 Wochen möglich, trotzdem werden einige Stromkunden erst durch steigende Stromkosten auf die Möglichkeit eines Strompreisvergleichs und eines Stromtarifs- bzw. Anbieterwechselns aufmerksam. Bei sogenannten Sondervertragskunden gelten meist längere Vertragsperioden, teilweise sind Kündigungen eines Stromtarifs nur zum Ende eines vollen Vertragsjahrs möglich. Bei einer Preissteigerung besteht jedoch in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet, dass Kunden auch innerhalb eines laufenden Vertragsjahrs kündigen können. Jedoch ist diese Frist meist nur recht kurz, etwa innerhalb von zwei Wochen nach der Mitteilung der Preiserhöhung. Der Wechsel des Stromversorgers kann unter anderem lohnend sein, da viele Energieunternehmen Neukunden teilweise hohe Bonuszahlungen anbieten. Verbraucherschützer empfehlen allerdings, sich bei vergleichsweise hohen Bonuszahlungen die Tarifbedingungen bzw. die AGBs der entsprechenden Stromtarife genauer anzusehen. Zudem sollten Verbraucher bei einem Wechsel nicht nur auf den Strompreis im ersten Versorgungsjahr achten, sondern ebenfalls auf Tarifbestimmungen wie Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist oder Preisgarantie. Von Tarifen mit Vorkasse wird in der Regel abgeraten. Pakettarife, bei denen nicht der tatsächlich verbrauchte Strom sondern eine bestimmte Strommenge bezahlt wird, lohnen sich oft nur für Verbraucher, die ihren Stromverbrauch gut kennen oder gut einschätzen können. Bild: Avedøre power plant von Martin Nikolaj Bech, CC BY-SA 2.0 - bearbeitet von Tarifo.deDeutschlandkarte
Lexikon