Erneuerbare-Energien-Gesetz: EU leitet Beihilfeverfahren gegen Deutschland ein
Kategorie: Strom
Bereits seit Juni 2013 stand die Ankündigung von EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia im Raum, nun folgen Taten: Am Mittwoch will die EU-Kommission ein Beihilfeverfahren gegen Deutschland eröffnen. Der Grund: Mögliche Wettbewerbsverzerrungen durch Strompreis-Rabatte für die Industrie. Etwa 2.700 energieintensive Unternehmen sollen im kommenden Jahr von der Zahlung der EEG-Umlage teilbefreit werden, circa 400 mehr als in diesem Jahr. Und das, obwohl CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart hatten, Industrie-Rabatte zu prüfen und in Zukunft weniger Unternehmen Privilegien beim Strompreis einzuräumen.
European Commission
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EEG-Rabatte stellen laut EU unerlaubte Beihilfe im europäischen Binnenmarkt dar
Unternehmen mit einem jährlichen Stromverbrauch von über einer Gigawattstunde (sprich 1 Million Kilowattstunden) gelten als energieintensiv und können Strompreis-Rabatte beantragen. Ursprünglich sollten diese Strompreis-Ausnahmeregelungen dazu dienen, Unternehmen mit einem hohen Energieverbrauch vor einem Verlust der Wettbewerbsfähigkeit wegen hoher Stromkosten zu bewahren. In letzter Zeit kommt jedoch immer mehr Kritik an den Industrie-Rabatten auf, da auch Golfplätze oder die Deutsche Bahn von Strompreis-Privilegien profitieren, obwohl sie nachweislich nicht im europäischen oder internationalen Wettbewerb stehen. Am Freitag informierte nun EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia Deutschlands Außenminister Guido Westerwelle über den Beschluss der EU-Kommission, dass ein Beihilfeverfahren gegen Deutschland eröffnet wird. Der Vorwurf der EU-Wettbewerbshüter: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) stellt insgesamt eine unerlaubte Beihilfe im europäischen Binnenmarkt dar. Besonders sollen Erzeuger energieintensiver Güter wie die Papier- oder Chemieindustrie von den Strompreis-Rabatten profitieren. Da diese Branchen im Wettbewerb zueinander stünden, zerstörten die Ausnahmeregelungen laut EU-Wettbewerbsexperten den europäischen Wettbewerb. Das EU-Beihilfeverfahren soll allerdings nicht nur die „reduzierte Umlagegebühr für energieintensive Nutzer“, sondern generell die „Unterstützung zur Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energiequellen und Bergbaugas“ untersuchen. Sprich: Die gesamte deutsche Energiewende und das ihr zugrunde liegende EEG stehen auf dem Prüfstand.IG-Metall: Verlust hunderttausender Arbeitsplätze droht
Die EU-Kommission fordert die deutsche Bundesregierung auf, weitere Informationen bereitzustellen. Unter anderem soll begründet werden, inwieweit die staatlichen Beihilfen „nötig und dem Ziel proportional angemessen sind“, so der Wortlaut des Kommissions-Schreibens. Sollte die EU entscheiden, dass es sich bei den Industrie-Ausnahmen tatsächlich um unerlaubte Beihilfe handelt, dann drohen den betroffenen Unternehmen Mehrkosten in Milliardenhöhe. Außerdem fürchten viele Konzerne, die bisherigen Kostenersparnisse zurückzahlen zu müssen. Laut IG-Metall-Chef Detlef Wetzel wäre dies das Ende der Stahl-, Aluminium- und Chemieindustrie in Deutschland und würde viele hunderttausende Arbeitsplätze vernichten. Bild: European Commission von Sébastien Bertrand, CC BY - bearbeitet von Tarifo.deDeutschlandkarte
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