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FlexStrom-Insolvenz: Insolvenzverwalter macht Kunden Hoffnung auf Rückzahlungen

Kategorie: Strom

Der Stromdiscounter FlexStrom hatte in den vergangenen Jahren vor allem durch niedrige Strompreise und vergleichsweise hohe Neukunden-Boni Kunden für sich gewinnen können. Um seinen Kunden Tiefstpreise anbieten zu können, verlangte FlexStrom in der Regel ganzjährige Vorkasse-Zahlungen. Allerdings ging die Rechnung nicht auf: Im April 2013 meldete FlexStrom Insolvenz an. Am ersten Juli wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Nun macht der Insolvenzverwalter ehemaligen Kunden des Stromversorgers Hoffnung: Rückzahlungen von im Voraus gezahlten Beiträgen schließt er nicht kategorisch aus.

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Höhe möglicher Rückzahlungen noch unklar

„Die Gläubiger können sehr wohl eine Zahlung erwarten“, sagte Christoph Schulte-Kaubrügger dem Tagesspiegel. Der Jurist ist Insolvenzanwalt bei der Wirtschaftskanzlei White & Case und wickelt zusammen mit 70 Mitarbeitern das Insolvenzverfahren von FlexStrom ab. Allein bei der FlexStrom AG gäbe es rund 600.000 Gläubiger, hinzu kämen noch die der FlexStrom Töchter Löwenzahn Energie oder Optimal Grün, so der Insolvenzverwalter. Daher könne derzeit noch nicht gesagt werden, wie hoch mögliche Rückzahlungen an ehemalige Kunden des insolventen Stromdiscounters ausfallen werden. „Das Verfahren wird sich einige Jahre hinziehen“, sagt Schulte-Kaubrügger. Erst dann werde feststehen wie viel Geld ehemalige FlexStrom-Kunden zurückbekommen können. Bis Ende des Jahres können ehemalige Kunden des insolventen Stromdiscounters ihre Ansprüche schriftlich beim Insolvenzverwalter anmelden. Dafür sollte ein vorgefertigtes Anmeldeformular verwendet werden, welches bis Ende September unaufgefordert an alle FlexStrom Kunden versendet werden wird, so der Insolvenzanwalt. Auf eigene Schreiben sollten ehemalige FlexStrom-Kunden verzichten. Auch Anspruchs-Anmeldungen vor dem ersten Juli 2013 haben keine Gültigkeit und sollten daher nochmals mit dem vorgefertigten Formular eingereicht werden.

Strompreise der Discounter oft zu gering, um Gewinne zu erzielen

Mit der FlexStrom-Insolvenz erschüttert nach der Pleite von TelDaFax nun schon die zweite große Insolvenz eines Stromanbieters den Strommarkt. Einen Grund hierfür sehen Experten in den Dumpingpreisen der Stromdiscounter im ersten Versorgungsjahr. „Erst ab dem zweiten oder dritten Jahr verdienen die Discounter Geld“, erklärt Holger Krawinkel, Energieexperte des Bundesverbands der Verbraucherzentralen. Die Dumpingpreise der Stromdiscounter gelten in der Regel nur im ersten Versorgungsjahr, im zweiten Jahr werden die Preise üblicherweise angezogen. Da viele Kunden diese Masche der Stromdiscounter mittlerweile aber kennen und nach dem ersten Versorgungsjahr kündigen, blieben manche Stromanbieter auf ihren Kosten sitzen. Um sich vor Verlusten im Insolvenzfall, wie etwa bei FlexStrom, zu schützen, empfehlen Verbraucherschützer, nur Stromtarife mit monatlichen Abschlagszahlungen zu wählen. Bild: Growing Free Money on Flowers von http://epsos.de/ epSos .de, CC BY - bearbeitet von Tarifo.de