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Ökostrom-Rabatte: Deutschland droht EU-Beihilfeverfahren

Kategorie: Strom

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das die Ökostrom-Förderung regelt, befindet sich im Visier der EU-Kommission. Dem Spiegel zufolge könnten die Brüsseler Juristen ein Beihilfeverfahren gegen Deutschland einleiten. Der Grund: Unternehmen mit hohem Stromverbrauch können sich von der Zahlung der EEG-Umlage befreien lassen. Das könnte gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Sollte die EU Deutschland tatsächlich der Beihilfe beschuldigen, drohen Unternehmen, die derzeit nicht die volle Ökostromumlage zahlen müssen, Rückzahlungen in Millionenhöhe.

Ökostrom-Rabatte: Deutschland droht EU-Beihilfeverfahren European Commission

Entscheidung über Beihilfeverfahren gegen Deutschland im Herbst

Durch die EEG-Umlage erhalten Betreiber von Anlagen zur Erzeugung Erneuerbarer Energien über 20 Jahre hinweg einen garantierten Abnahmepreis für den erzeugten Ökostrom – unabhängig vom Börsenstrompreis. Dies soll Investitions-Anreize schaffen und den Ausbau der Erneuerbaren Energien fördern. Die EEG-Umlage sollte eigentlich von allen Stromverbrauchern gezahlt werden. Unternehmen mit einem hohen Stromverbrauch, der 1 Gigawattstunde jährlich (1 Million Kilowattstunden) übersteigt, sogenannte energieintensive Unternehmen, können sich aber teilweise oder komplett von der Zahlung der Ökostrom-Umlage befreien lassen. Die Begründung hinter dieser Regelung: Die Unternehmen sollen ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit bewahren. Wie der Spiegel berichtet, wird genau dieser Punkt des EEG von der EU kritisiert, da durch die Ökostrom-Rabatte der EU-Wettbewerb verzerrt werden könnte. Ein Sprecher des EU-Wettbewerbskommissars Joaquín Almunia habe am 15. Juni in Brüssel bestätigt, dass die EU prüfe, ob die Ökostrom-Rabatte für energieintensive Unternehmen ein Fall von staatlicher Beihilfe seien. Über ein mögliches Beihilfeverfahren gegen Deutschland soll aber erst nach der Brüsseler Sommerpause, im Herbst 2013, entschieden werden. Sollte ein solches Verfahren gegen Deutschland eingeleitet werden, könnten nicht nur zukünftige Strompreis-Rabatte unterbunden, sondern laut Spiegel auch eine Nachzahlung der EEG-Umlage der aktuell begünstigten Unternehmen eingefordert werden. Dadurch kämen auf die Unternehmen Nachzahlungen in Millionenhöhe zu.

Bundesregierung: EEG „mit EU-Recht vereinbar“

Die Bundesregierung selbst scheint ein Beihilfeverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland nicht für sehr wahrscheinlich zu halten. Regierungssprecher Steffen Seibert zufolge sei die Bundesregierung überzeugt davon, dass die derzeitigen Ausnahmeregelungen für energieintensive Unternehmen „mit EU-Recht vereinbar“ seien. In den vergangenen Jahren hat die Regierung die Kriterien für die Befreiungen von der EEG-Umlage immer weiter herabgesetzt. Angaben der Bundesregierung zufolge reichten 2013 so viele Unternehmen wie noch nie einen Antrag auf eine mögliche Befreiung von der Ökostrom-Umlage für das kommende Jahr ein. Durch die Befreiung von immer mehr Unternehmen steigen die Stromkosten für kleinere Verbraucher wie Privathaushalte, da die Kosten des Ökostrom-Ausbaus, welche durch das EEG geregelt werden, von weniger Stromverbrauchern getragen werden müssen. Bild: European Commission von Sébastien Bertrand, CC BY - bearbeitet von Tarifo.de