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FlexStrom-Urteil: Insolventer Stromdiscounter muss Kunden schriftlich auf Ansprüche hinweisen

Kategorie: Strom

Der im April 2013 in Insolvenz gegangene Stromdiscounter FlexStrom ist aufgrund eines Urteils des Kammergerichts Berlin verpflichtet, seine ehemaligen Kunden schriftlich darauf hinzuweisen, dass sie Ansprüche geltend machen können. Der insolvente Stromanbieter hatte seine Kunden in Werbebriefen auf anstehende Strompreis-Erhöhungen hingewiesen. Das sei nicht rechtens gewesen, entschied im Juli 2013 das Berliner Kammergericht und verurteilte FlexStrom dazu, jeden einzelnen Betroffenen schriftlich über seine Rückforderungs-Ansprüche in Kenntnis zu setzen.

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Stromversorger-Urteil hat „verbraucherpolitische Bedeutung“

Das nun von dem höchsten Berliner Zivilgericht ergangene Urteil wird von vielen Verbraucherschützern begrüßt. Bisher mussten sich Kunden, die offene Forderungen anmelden wollten, stets selbst über mögliche Ansprüche informieren. Dass ein Unternehmen nun dazu verpflichtet worden ist, seine Kunden auf Ansprüche gegenüber dem eigenen Unternehmen hinzuweisen, sei „vollkommen neu“ und habe eine enorme „verbraucherpolitische Bedeutung“, sagte Verbraucherschützer Günther Hörmann der Tageszeitung Welt. Auch auf ähnliche Fälle in anderen Branchen könnte sich das Urteil des Berliner Gerichts für Verbraucher positiv auswirken. Bisher seien von Verbraucherzentralen erzielte Urteile gegen Unternehmen oft ohne weitreichende Folgen geblieben, da viele Verbraucher nicht über die Urteile und ihre daraus resultierenden Ansprüche informiert worden sind, so der Verbraucherschützer. Der insolvente Stromversorger FlexStrom muss nun als erstes Unternehmen seine ehemaligen Kunden schriftlich darüber in Kenntnis setzen, dass ihnen nicht nur eine Rückzahlung der per Vorkasse geleisteten Beiträge prinzipiell zusteht, sondern auch, dass sie eine Erstattung der vom Kammergericht für unwirksam erklärten Strompreis-Erhöhung einfordern können. Laut Hörmann würden Kunden aufgrund des Urteils praktisch allerdings nun lediglich darauf hingewiesen, dass sie „statt um 1000 Euro um 1200 Euro geprellt wurden“, da der Stromanbieter mittlerweile zahlungsunfähig ist. Der Stromdiscounter FlexStrom hatte vor allem Tarife im Angebot, bei denen die Kunden ihre Stromrechnung per Vorkasse begleichen mussten. Aufgrund der hohen Zahl an Gläubigern steht bisher nicht fest, ob und wie viel Geld ehemalige FlexStrom-Kunden zurück erhalten werden. Trotzdem sollten ehemalige Kunden ihre Ansprüche auf jeden Fall anmelden, raten Verbraucherschützer.

Ansprüche gegenüber FlexStrom beim Insolvenzverwalter anmelden

Ansprüche gegenüber dem insolventen Stromversorger sollten über das von FlexStrom versendete Forderungsanmeldungs-Formular eingereicht werden, auch wenn bereits zuvor auf Eigeninitiative ein Antrag gestellt worden ist. Das Formular werde FlexStrom zufolge bis Ende September an alle ehemaligen Kunden versendet. Am ersten Juli 2013 wurde das Insolvenzverfahren von FlexStrom eröffnet. Dem Insolvenzverwalter White & Case zufolge soll das Verfahren nicht vor 2017 abgeschlossen sein. Erst dann wird endgültig feststehen, welche Gläubiger wie viel ihres Geldes zurückerhalten werden. Bild: 089/365 Money...What Money von stuartpilbrow, CC BY - bearbeitet von Tarifo.de