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Wären Care-Energy-Kunden im Falle einer Insolvenz ohne Strom? Handelsblatt warnt, Care-Energy kontert

Kategorie: Strom

Ende April 2013 ist der Stromanbieter Care Energy von der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) abgemahnt worden. Als Gründe nannten die Verbraucherschützer unzulässige AGBs und unlautere Werbung. Am 14. Mai 2013 warnt das Handelsblatt, dass im Falle einer Insolvenz von Care Energy ein Krisenfall von noch nicht dagewesener Qualität eintreten könnte, da die rund 250.000 Kunden von Care Energy bei einer Pleite des Stromversorgers eventuell ohne Strom dastehen könnten. Das Handelsblatt bezieht sich dabei auf ein Rechtsgutachten der Bundesnetzagentur. Ein Sprecher von Care Energy widersprach diesem. Ein interessantes Detail stellt der Umstand dar, dass Care Energy auf die Abmahnung der vzbv bereits kurz nach deren Eingang anwaltlich Stellung bezogen hatte, dies aber von der vzbv in der später erschienenen Pressemitteilung zur Abmahnung gänzlich unerwähnt blieb.

Wären Care-Energy-Kunden im Falle einer Insolvenz ohne Strom? Handelsblatt warnt, Care-Energy kontert Two types of power

Übertragungsnetzbetreiber sollen Klage gegen Care Energy eingereicht haben

Mitte April 2013 hat die FlexStrom-Unternehmensgruppe Insolvenz angemeldet. Rund 500.000 Kunden sind daraufhin in die Ersatzversorgung gefallen. Das bedeutet, dass sie nach der Pleite des Stromanbieters und dessen Tochtergesellschaften LöwenzahnEnergie und OptimalGrün automatisch von den örtlichen Grundversorgung übergangslos mit Strom versorgt wurden. Im Insolvenzfall von herkömmlichen Stromversorgern müssen die örtlichen Grundversorger einspringen, damit niemand ohne Strom dasteht. Dies ist gesetzlich geregelt. Ob dies jedoch auch im Falle einer Insolvenz von Care Energy der Fall wäre, wird von den Aufsehern der Bundesnetzagentur bezweifelt. Care Energy selbst bezeichnet sich nicht als gewöhnlichen Stromanbieter, sondern als „Energiedienstleister". Da u.a. auch Energieberatung zum Geschäft gehöre, nehme das Unternehmen eine Sonderrolle ein, aufgrund dieser weniger EEG-Umlage bezahlt werden müsste. Statt der normalen EEG-Umlage in Höhe von 5,3 Cent je Kilowattstunde (kWh) kalkuliere Care Energy laut Handelsblatt nur mit 2 Cent pro kWh. Das Handelsblatt berichtet weiter, dass drei Übertragungsnetzbetreiber, welche das EEG-Umlage-Konto verwalten, Klage gegen Care Energy eingereicht hätten. Dies wäre gegenüber der Zeitung bestätigt worden. Care Energy widerspricht laut Handelsblatt der Darstellung, nicht genügend EEG-Umlage entrichten zu würden: „Wir zahlen alle Steuern, Abgaben und Gebühren", so ein Unternehmenssprecher. Die Bundesnetzagentur hat nach Information des Handelsblatts ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Care Energy eingeleitet, da der Verdacht bestünde, dass sich Care Energy der Zahlung der EEG-Abgabe aufgrund einer "eigenwilligen Rechtsauslegung" zu entziehen versuche. Hierzu ist die Bundesnetzagentur von Amts wegen verpflichtet. Die gesetzliche Regelung, wonach alle Stromverbraucher nach einer Insolvenz automatisch in die Ersatzversorgung fallen, könnte laut Handelsblatt aufgrund der "ungewöhnlichen Rechtskonstruktion" von Care Energy nicht greifen. „Anschlusssperrungen der Endverbraucher" könnten deshalb möglich sein. Die Zeitung zitiert aus einem Rechtsgutachten der Bundesnetzagentur. Care Energy ist hier anderer Auffassung und betont, dass bei einer Insolvenz des Unternehmens „Kunden in die Grundversorgung" fallen würden. Die Frage ist folglich, ob Care Energy als Energiedienstleister eine geringere EEG-Umlage als ein normaler Stromanbieter zahlen muss, Kunden des Unternehmens aber gleichzeitig wie Kunden eines normalen Stromversorgers im Falle einer Insolvenz durch die Ersatzversorgung abgesichert sind.

Verbraucherzentrale Bundesverband warnt vor tückischer Vollmachtsklausel

Der vzbv zufolge sind auf der Website von Care Energy sieben Firmen der mk-group holding GmbH gelistet. Für Verbraucher sei nicht ersichtlich, mit wem genau ein Vertrag abgeschlossen werde. Zudem enthalte das Antragsformular von Care Energy eine „tückische Vollmachtsklausel", welche es dem Unternehmen erlaube, „Verträge in seinem Namen abzuschließen und zu kündigen." Care Energy selbst zeigte sich in einer Stellungnahme verwundert über die Abmahnung der Verbraucherschützer, da Care Energy „großen Wert auf Verbraucherschutz" lege. Zudem sei „alleiniger Vertragspartner die mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG.", so die Rechtsanwaltskanzlei von Care Energy in einer Stellungnahme. Die beauftragte Kanzlei signalisierte erneut Gesprächsbereitschaft seitens Care Energy. Ein Angebot, das die vzbv offenbar schon einmal, nämlich im Vorfeld der erfolgten Abmahnung, nicht angenommen hatte. Obwohl Care Energy in Preisvergleichen im Internet, z.B auf Tarifo.de, nicht gelistet ist, hat das Unternehmen eigenen Angaben zufolge derzeit rund 250.000 Kunden. Verträge mit Care Energy werden in der Regel über Makler geschlossen. Bild: Two types of power von onecog2many, CC BY - bearbeitet von Tarifo.de