Am 12.04 hat der Stromversorger FlexStrom Insolvenz angemeldet. Dr. Schulte-Kaubrügger von White & Case, der zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden ist, prüft derzeit, ob FlexStrom saniert werden kann. Bislang setzte der Berliner Stromanbieter in erster Linie auf die Zahlungsweise Vorkasse, Strom musste bis zu einem Jahr im Voraus bezahlt werden. Der Bundesnetzagentur zufolge hat Dr. Schulte-Kaubrügger nun erklärt, keine Vorkasse mehr kassieren zu wollen. Da der Geschäftsbetrieb vorerst weitergeführt wird, müssten FlexStrom-Kunden fortan monatliche Abschläge entrichten.
Geldscheine
FlexStrom-Verträge laufen vorerst weiter
So lange FlexStrom seinen Lieferpflichten nachkommt, so lange gelten auch laufende Verträge weiter, trotz der Insolvenz. Nur wenn Kunden keinen Strom mehr von FlexStrom erhalten, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht wegen ausbleibender Lieferung zu. Ob FlexStrom weiterhin Strom liefern kann hängt z.B. davon ab, ob dessen Lieferanten und die Netzbetreiber weiterhin mit dem insolventen Stromanbieter zusammenarbeiten. Der Insolvenzverwalter hat auf der Website von FlexStrom angekündigt, bereits in den kommenden Tagen "konkrete Aussagen machen zu können, wie es mit FlexStrom" und der Stromversorgung der Kunden weitergehen soll.
Auch wenn FlexStrom die Stromversorgung einstellen sollte, Strom werden die Kunden des Unternehmens auf alle Fälle weiterhin erhalten. Niemand muss wegen der Insolvenz im Dunkeln sitzen. Wenn FlexStrom keinen Strom mehr liefert, dann fallen Verbraucher automatisch in die sogenannte Ersatzversorgung des örtlichen Grundversorgers. Dies kann für FlexStrom-Kunden allerdings zufolge habe, dass Sie doppelt für ihren Stromverbrauch bezahlen müssen, dann nämlich, wenn sie bereits im Voraus für die kommenden Monate an FlexStrom bezahlt haben.
Ob FlexStrom-Kunden bereits geleistete Vorkasse-Leistungen zurückerhalten, wenn der Stromanbieter die Stromversorgung einstellen sollte, ist ungewiss. Kunden müssen zwar vorerst ihren Vertragsverpflichtungen nachkommen, hohe Vorkasse-Zahlungen müssen aufgrund der ungewissen Zukunft des Stromversorgers allerdings nicht mehr geleistet werden. Der Bundesnetzagentur zufolge hat Dr. Schulte-Kaubrügger zugesagt, nur noch marktübliche monatliche Raten einzufordern.
Bonus wird von FlexStrom nicht mehr ausbezahlt
Neukunden von FlexStrom konnte bislang meist von hohen Bonus-Zahlungen im ersten Versorgungsjahr profitieren. Aus insolvenzrechtlichen Gründen werden Bonuszahlungen fortan allerdings nicht mehr ausbezahlt. Erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahren, das voraussichtlich am 01.07.2013 beginnen soll, können FlexStrom-Kunden Ansprüche auf geleistete Vorkasse-Leistungen und Bonus-Auszahlungen beim Insolvenzverwalter anmelden.
Falls FlexStrom die Lieferung einstellt, dann werden Kunden zwar automatisch vom örtlichen Grundversorger lückenlos mit Strom versorgt, die sogenannte Ersatzversorger erfolgt wie die Grundversorgung laut Stiftung Warentest allerdings zu "deutlich höheren Preisen". Jedoch haben Verbraucher in diesem Fall die Möglichkeit, sich schnell nach einem anderen, günstigeren Stromanbieter umzusehen. Weiter macht die Stiftung Warentest darauf aufmerksam, dass Kunden nicht vergessen sollten bei FlexStrom zu kündigen, wenn das Unternehmen die Stromversorgung einstellt. Der Insolvenzverwalter könnte das dann geltende Sonderkündigungsrecht zwar ablehnen, dies ist laut Dr. Thorsten Kaspervon von der Verbraucherzentrale Bundesverband allerdings unwahrscheinlich. Ein Kündigungs-Konfigurator, der beim Erstellen einer Kündigung bei FlexStrom hilft, finden Sie hier.
Bild: Geldscheine von Maik Meid, CC BY - bearbeitet von Tarifo.de
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