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Flexstrom-Insolvenz: Berliner Kunden bereits in Ersatzversorgung gerutscht

Kategorie: Strom

Der Berliner Energiediscounter Flexstrom meldete am Freitag Insolvenz an. In einer Pressemitteilung gab das Unternehmen an, zwar „profitabel, aber nicht mehr liquide“ zu sein. Schuld an seiner Insolvenz gibt Flexstrom unter anderem seinen eigenen Kunden und deren „schlechter Zahlungsmoral“, sowie der „schädigenden Berichterstattung einzelner Medien“. Bis vor kurzem hat Flexstrom Berichte über finanzielle Schwierigkeiten zurückgewiesen. Erste Kunden des Unternehmens sollen bereits wieder in die Ersatzversorgung örtlicher Grundversorger gerutscht sein.

Flexstrom-Insolvenz: Berliner Kunden bereits in Ersatzversorgung gerutscht Brandenburger Tor an der Nacht

40.000 Berliner von Flexstrom-Pleite betroffen

Bundesweit sind über 500.000 Kunden von der Insolvenz Flexstroms betroffen, 40.000 davon in der deutschen Hauptstadt, in der Flexstrom seinen Firmensitz hat. Viele Stromkunden fürchten nun um ihr Geld, da es bei den Tarifen von Flexstrom üblich ist, den voraussichtlichen Jahresverbrauch per Vorkasse zu bezahlen. Sollte es zu einer Versorgungseinstellung von Flexstrom kommen, stehen die Kunden des Stromanbieters zwar nicht ohne Strom da, da sie automatisch in die Ersatzversorgung ihres lokalen Grundversorgers rutschen, müssen dafür aber teilweise doppelt für ihren Strom bezahlen. Die Stromkosten in der Ersatzversorgung müssen auch dann gezahlt werden, wenn bereits via Vorkasse Geld an Flexstrom überwiesen wurde. Wie die Berliner Morgenpost am Freitag berichtete, hat der Berliner Stromnetzbetreiber Stromnetz Berlin, ein Tochterunternehmen des Stromkonzerns Vattenfall, der Flexstrom AG bereits gekündigt. Somit seien rund 30.000 Berliner Flexstrom-Kunden bereits in den Grundversorgungs-Tarif von Vattenfall gerutscht, würden demnach nicht mehr von Flexstrom versorgt und hätten Anspruch auf ein Sonderkündigungsrecht. In den nächsten Tagen sollen die betroffen Kunden über die Ersatzversorgung informiert werden, so Vattenfall. Den beiden Öko-Töchtern Löwenzahn Energie und OptimalGrün, die 10.000 Berliner Kunden mit Strom versorgen, hat der Netzbetreiber eigenen Angaben zufolge bislang noch nicht gekündigt.

Sonderkündigungsrecht bei Versorgungseinstellung

Den Berliner Kunden, die bereits in die Ersatzversorgung Vattenfalls gerutscht sind, steht aufgrund der Versorgungseinstellung Flexstroms ein Sonderkündigungsrecht zu, von dem Experten zufolge auch schnellstmöglich Gebrauch gemacht werden sollte. Der Wirtschafts- und Insolvenzanwalt Oliver Gothe-Syren empfiehlt Betroffenen in der Welt sofort zu kündigen, die Einzugsermächtigung zu widerrufen und Lastschriften wenn möglich zurückzuholen. Dies gelte jedoch nur für Kunden, bei denen Flexstrom die Stromlieferung bereits eingestellt hat, ein Insolvenzverfahren an sich ist kein Grund für ein Sonderkündigungsrecht. Ein Muster für die Kündigung bei Flexstrom finden Sie hier. Bild: Brandenburger Tor an der Nacht von Saturne, CC BY-SA 2.0 - bearbeitet von Tarifo.de