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Zusatzbeitrag berechtigt zur Kündigung

Kategorie: Finanzen

Die gesetzlichen Krankenkassen sind offenbar aus eigener Kraft nicht mehr in der Lage, die Diagnose-, Behandlungs- und Medikamentenkosten für ihre Versicherten zu bezahlen. Die Gründe hierfür sind vielschichtig und basieren im wesentlichen auf den stetig steigenden Gesundheitsausgaben und den teilweise horrenden Kosten für Medikamente. Auch die aktuelle Bevölkerungsentwicklung ist eine Ursache für den finanziellen Engpass der Krankenversicherungen. Immer mehr Bürger erreichen ein immer höheres Lebensalter, während die Zahl der versicherungspflichtig Beschäftigten allmählich abnimmt. Um das Problem in den Griff zu bekommen haben viele gesetzliche Krankenkassen beschlossen, von ihren Versicherten einen Zusatzbeitrag in Höhe von 8,00 Euro zu fordern. Dieser Betrag bildet die Obergrenze für Eigenleistungen, die festgelegt werden kann, ohne dass die Einkommensverhältnisse der einzelnen Versicherten geprüft werden müssen.

Viele Verbraucher haben bereits Post von ihrer gesetzlichen Krankenkasse erhalten, in der ihnen die Beitragserhebung mitgeteilt wird. Andere Versicherungen werden in den kommenden Wochen und Monaten folgen. Die Beitragserhöhung bietet dem Versicherten das Recht zur Sonderkündigung. Erfolgt hier allerdings lediglich ein Wechsel zu einer anderen, gesetzlichen Krankenkasse, so muss der Verbraucher damit rechnen, dass auch diese über kurz oder lang einen Zusatzbeitrag verlangen wird. Einen Ausweg bildet der Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung. Dieser vollzieht sich für Selbstständige und Freiberufler unproblematisch, da sie aufgrund ihres beruflichen Status berechtigt sind, sich privat zu versichern. Für versicherungspflichtig Angestellte gilt allerdings, dass ein bestimmtes Jahresgehalt in drei aufeinanderfolgenden Jahren überschritten werden muss. Erst dann ist der Weg in die private Krankenversicherung frei.