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Neue Regelungen für Erneuerbare Energien

Kategorie: Strom



Das neue Jahr bringt nicht nur für Hausbesitzer neue gesetzliche Regelungen durch die EnergieEinsparVerordnung (EnEV). Auch Besitzer von Solar- oder sogenannten Photovoltaikanlagen müssen sich auf Neuerungen, festgelegt in der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), gefasst machen.



Was ist neu im neuen Jahr?

Die überarbeitete Fassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes schreibt ab dem Januar 2009 neue Einspeiseregelungen vor, die insbesondere im Privatbereich für Betreiber einer Solaranlage gelten könnten, wenn man auf die Stromvergütung nicht verzichten will. Im Paragraph 16, Absatz 2 heißt es: „Für Strom aus Anlagen nach den Paragraphen 32 und 33 besteht die Verpflichtung zur Vergütung […] nur, wenn die Anlagenbetreiberin oder der Anlagenbetreiber den Standort und die Leistung der Anlage der Bundesnetzagentur gemeldet hat […].“ Demnach erhält also ein Solaranlagenbetreiber nur eine Vergütung für den produzierten Strom, wenn er vorher den Standort und die produzierte Strommenge bei der Bundesnetzagentur gemeldet hat. Die Meldepflicht gilt aber, laut aktueller Mitteilung der Bundesnetzagentur, nur für Anlagen, die ab dem ersten Januar 2009 neu in Betrieb gehen. Bei allen vorher schon betriebenen Solaranlagen besteht keine Meldepflicht. Deren Besitzer erhalten die Vergütung wie gewohnt.



Hat die Meldepflicht Auswirkungen auf die Vergütungssätze?

Laut Bundesnetzagentur hat die Anzahl der gemeldeten Leistungen der Anlagen direkten Einfluss auf die Stromvergütung. Im Erneuerbare-Energien-Gesetz ist dazu im Paragraph 20 vermerkt, dass für alle nach dem Jahr 2010 in Betrieb genommene Anlagen die Vergütung degressiv fällt. Im Jahr 2010 um 10 und danach um 9 Prozent. Dies gilt für festgelegte Stromproduktionsmengen aus Erneuerbaren Energien von 1.500 Megawatt im Jahr 2009 und 1.700 Megawatt im Jahr 2010, so das Gesetz. Das heißt für Solaranlagenbesitzer also: Je später ihre Anlage in Betrieb geht, umso geringer wird die Vergütung für den produzierten Strom ausfallen.



Erneuerbare Energien sind zukunftsfähig

Trotz sinkender Förderungen sieht der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) in seiner aktuellen Mitteilung die Stromerzeugung aus regenerativen Quellen weiter auf dem Vormarsch. Dies bestätige auch der Jahresrückblick auf 2008. Demnach stamme fast jede zehnte in der Bundesrepublik verbrauchte Kilowattstunde Strom aus Erneuerbaren Quellen. Anders ausgedrückt: Die Stromerzeugung mit Hilfe Erneuerbarer Energien hat im Jahr 2008 laut BEE 15,3 Prozent der gesamtdeutschen Stromerzeugung ausgemacht. Davon wurden allein mit einem Zuwachs von 40 Prozent im Vergleich zum Vorjahr in Photovoltaikanlagen 4,3 Milliarden Kilowattstunden Strom erzeugt.



Positiv bewertet der Verband auch die zunehmende Wirtschaftlichkeit der in Erneuerbaren-Energie-Anlagen hergestellten Energie. Stelle man die Fördersummen und die wirtschaftlichen sowie ökologischen Ersparnisse gegenüber, zeige sich deutlich das Effizienzpotenzial der regenerativen Energieträger. Dies betreffe vor allem Import-, externe und Umweltkosten, die deutlich verringert werden oder aber ganz wegfallen konnten. Damit sei auch bewiesen, dass die Förderung der Erneuerbaren Energien wirtschaftlich effizient und somit zukunftsfähig ist, so der Verband abschließend.