Flexstrom und Löwenzahn wehren sich gegen Falschdarstellungen
Kategorie: Strom
Die Stromanbieter Flexstrom und Löwenzahn haben sich gegen eine Behauptung des Bundes der Energieverbraucher durchgesetzt. Ein Urteil des Landgerichts Bonn bestätigte nun eine einstweilige Verfügung aus dem Januar 2012, nachdem die Verbraucherschützer eine Falschdarstellung ohne Tatsachengrundlage nicht wiederholen dürfen.
Justice von m.gifford Das Landgericht Bonn hat mit Urteil vom 29.06.2012 die Aufrechterhaltung der einstweiligen Verfügung bestätigt, die von den Stromanbietern Flexstrom und Löwenzahn gegen den Bund der Energieverbraucher am 31.01.2012 erwirkt wurde. Die Energieversorger wehrten sich somit erfolgreich gegen eine Falschmeldung, deren Grundlage nicht den Tatsachen entsprach. Der Verein veröffentlichte seit der Urteilsverkündung eine Berichtigung, in der die Behauptungen zurückgenommen wurden.
Justice von m.gifford Das Landgericht Bonn hat mit Urteil vom 29.06.2012 die Aufrechterhaltung der einstweiligen Verfügung bestätigt, die von den Stromanbietern Flexstrom und Löwenzahn gegen den Bund der Energieverbraucher am 31.01.2012 erwirkt wurde. Die Energieversorger wehrten sich somit erfolgreich gegen eine Falschmeldung, deren Grundlage nicht den Tatsachen entsprach. Der Verein veröffentlichte seit der Urteilsverkündung eine Berichtigung, in der die Behauptungen zurückgenommen wurden.
Landgericht Bonn bestätigt Urteil zugunsten von Flexstrom und Löwenzahn
In der Urteilsbegründung stellte das Gericht fest, dass der Bund der Energieverbraucher fälschlicher Weise berichtete, Flexstrom hätte Verluste in zweistelliger Millionenhöhe in den Geschäftsjahren 2009 und 2010 zu verzeichnen und das auf Vorauskasse basierende Vertriebssystem von Flexstrom und Löwenzahn würde dem Ausgleich einer fehlenden Wirtschaftlichkeit dienen. Die Falschheit der Behauptung bezüglich der Verluste hatte der Bund der Energieverbraucher sogar bereits während des Verfahrens anerkannt. Weiterhin wurde geurteilt, dass diese Tatsachenbehauptungen von Seiten des Beklagten einer Grundlage entbehrten und somit der Verein durch seinen Bericht die Stromversorger an ihrem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, welches sich aus dem Grundgesetz ergibt, gehindert hätten. Das Urteil führt weiter aus, dass der Internetbericht auch durch die Darstellung durch den Bund der Energieverbraucher als unsicheres Geschäftsmodell, gezielt Stromkunden von Vertragsabschlüssen abhielte. Dies müsse ebenso wie die Warnung an Verbraucher vor finanziellen Verlusten bei einer Zahlungsunfähigkeit als betriebsbezogener Eingriff gewertet werden.Bund der Energieverbraucher muss Behauptungen zurücknehmen
Der Bund der Energieverbraucher hatte zunächst Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung eingelegt, diesen jedoch teilweise wieder zurückgenommen. Am 02.07.2012 veröffentlichte er eine Berichtigung, in der die falschen Bilanzzahlen durch den tatsächlich erwirtschafteten Gewinn von Flexstrom korrigiert wurde. Die nun vom Verein zu tragenden Verfahrenskosten belaufen sich auf mehrere tausend Euro. Weitere 250.000 Euro werden bei einer Wiederholung der falschen Tatsachenbehauptungen fällig. In der Pressemitteilung von Flexstrom zeigt sich Vorstandsvorsitzender Robert Mundt erfreut über das Urteil, das er als Bestätigung des Wettbewerbsschutzes auf dem Strommarkt und positiv für die Entwicklung der Energiepreise durch die unabhängigen Stromanbieter wertet. Bild: Justice von m.gifford, CC-BY-SA - bearbeitet von Tarifo.de.Deutschlandkarte
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