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Kinder in der Haftpflichtversicherung

Kategorie: Finanzen

Die Bedeutung einer privaten Haftpflichtversicherung ist den meisten Verbrauchern bewusst. Viele Haushalte in Deutschland verfügen über diesen essentiellen Versicherungsschutz, der immer dann eintritt, wenn der Versicherte Dritten gegenüber Schäden verursacht. Die Kosten für solche Vorfälle können schnell eine erhebliche Höhe erreichen. Zu einer bösen Überraschung kann es dann kommen, wenn der betreffende Schaden von einem Kind in der Familie verursacht wurde, das nach dem Gesetz noch nicht deliktfähig ist. Der Gesetzgeber hat diese wichtige Grenze für Kinder definiert, die das zehnte Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Einige Versicherungen schließen nicht deliktfähige Kinder vom Versicherungsschutz aus. Verursachen die kleinsten Familienmitglieder einen Schaden, so zahlen die Eltern trotz Haftpflichtversicherung aus der eigenen Tasche und haben keinen Anspruch auf die Regulierung der Versicherung.

Ein Blick in die Versicherungspolice sorgt hier für Klarheit. Die Verbraucherzentrale in Rheinland-Pfalz empfiehlt den Versicherten, ihre Verträge entsprechend zu überprüfen. Sind nicht deliktfähige Kinder hier ausgeschlossen, dann sollte über einen Wechsel des Anbieters oder des Tarifs nachgedacht werden. Andernfalls ist die Familienpolice nur bedingt wirksam. Ebenfalls sollte über die Höhe der maximalen Versicherungssumme nachgedacht werden. Vergleiche der einzelnen Anbieter und Tarife zeigen, dass die Beiträge für Verträge mit sehr hohen Versicherungssummen nur geringfügig teurer sind als solche, bei denen maximal 50.000 oder 100.000 Euro für Personen- oder Sachschäden zur Verfügung stehen. Stiftung Warentest bringt die Frage nach der optimalen Deckungssumme in der September Ausgabe von Finanztest auf einen einfachen Nenner und empfiehlt: "Je höher die Deckung, desto besser".