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Kfz-Versicherung kennt keine Ausnahmen beim Karneval

Kategorie: Finanzen

Während der sogenannten fünften Jahreszeit sollten Autofahrer besondere Vorsicht walten lassen. Kommt es zu einem Unfall kann die Kfz-Versicherung auf Fahrlässigkeit plädieren. Insbesondere wenn Autofahrer in Kostümierung am Steuer gesessen haben.

Narrenkappe kann Ärger mit der Kfz-Versicherung bringen

In diesen Tagen wird in den Karnevalhochburgen in Deutschland wieder ausgelassen gefeiert. Kostüme und Masken gehören dabei zum närrischen Treiben wie Bützchen und Bonbons. Jedoch sollte bei der Kostümierung darauf geachtet werden, dass weder die Sicht noch die Bewegungsfreiheit beeinträchtigt sind. Das gilt immer dann, wenn man sich ans Steuer setzt. Für den Hin- bzw. Heimweg im Auto sollte eine Maske deshalb immer abgesetzt werden. Wird man mit einer Kostümierung bei einer Polizeikontrolle erwischt, können mindestens 10 Euro Bußgeld fällig werden. Kommt es auf dem Hin- oder Rückweg zu einem Unfall und war die Verkleidung für den Crash ausschlaggebend, kann es Ärger mit der Kfz-Versicherung geben. Im schlimmsten Fall erhält der Kfz-Halter keine Leistungen im Schadensfall.

Alkohol am Steuer tabu

Ebenfalls sollte man Vernunft walten lassen und nicht alkoholisiert mit dem Auto unterwegs sein. Polizei und Versicherung verstehen auch da keinen Spaß und Autofahrer riskieren hohe Bußgelder, Punkte in Flensburg und möglicherweise den Entzug des Führerscheins. Doch kann auch schon die Wahl des falschen Parkplatzes, beispielsweise vor dem Karnevalumzug, zu Problemen mit der Versicherung führen. Wer sein Auto wissentlich dort abstellt, wo später der Karnevalumzug vorbeizieht, riskiert Dellen, Kratzer und Vandalismus-Schäden. Diese Beschädigungen können unter Umständen ebenfalls nicht bei der Kaskoversicherung geltend gemacht werden.
Bild: SDC10150_BlauerWagen von RuckSackKruemel (Farbabdunkelung), CC-BY