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Bußgeld

Bußgeld allgemein

Beim Bußgeld (auch Geldbuße) handelt es sich um eine Verwaltungsrechtliche Sanktion von Ordnungswidrigkeiten. Während gravierende Vergehen nach dem Strafrecht behandelt werden, greift bei weniger schlimmen Übertretungen das Ordnungswidrigkeitengesetz. Geldstrafen ab 5 Euro bis fünfzig Tausend Euro bei Privatpersonen und bis zu einer Million Euro bei juristischen Personen sind hier vorgesehen. Bei Nichtbegleichen der Buße trotz Zahlungsfähigkeit, kann Erzwingungshaft von bis zu sechs Wochen verhängt werden.

Beispiele für typische Ordnungswidrigkeiten

Ein Beispiel für eine typische Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld nach sich ziehen kann, ist die Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung beim Autofahren. Weiters lassen sich im Straßenverkehr unzählige weitere Möglichkeiten des Verstoßes gegen die StVO anführen, beispielsweise die Inbetriebnahme eines Kraftwagens mit defekter Schalldämpferanlage. Andererseits gibt es auch andere Beispiele für Bußgeld nach sich ziehende Handlungen wie das Urinieren in der Öffentlichkeit. Bestraft werden also vor allem leichte Vergehen wie Sitten- oder Ordnungswidrigkeit.