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Begleitetes Fahren

Begleitetes Fahren

Beim begleiteten Fahren handelt es sich um eine Sonderregelung bezüglich der Zulassung von Personen zum Straßenverkehr. Es ermöglicht Jugendlichen, nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. BE zu erwerben. Die Fahrerlaubnis ist nur mit der Anwesenheit einer in der Prüfungsbescheinigung namentlich eingetragenen Begleitperson gültig.

Regelungen

Die für die Gültigkeit der Fahrerlaubnis notwendigen Begleitpersonen müssen das 30. Lebensjahr vollendet haben und bereits 5 Jahre im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse BE oder der alten Klasse 3 sein. Ferner dürfen sie mit maximal nur drei Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei belastet sein. Sie sind während des begleitenden Fahrens nicht zum Eingreifen in die Fahrzeugbedienung berechtigt und für die Führung des Fahrzeuges nicht verantwortlich. Sie unterliegen jedoch dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) und sind deshalb zur Mitführung ihres Führerscheins verpflichtet.
Nach Vollendung des 18. Lebensjahres ist die Prüfungsbescheinigung noch drei Monate gültig; mit Erreichen der Volljährigkeit kann allerdings umgehend ein regulärer Kartenführerschein erworben werden.