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Beitragsentlastung im Rentenalter

Privat versichert auch im Rentenalter?

Eine Frage, die sich viele privat krankenversicherte Menschen stellen, ist, ob sie sich nach dem Ende ihres Arbeitslebens den relativ hohen Beitragssatz für ihre private Krankenversicherung überhaupt noch leisten können. Sorgen diesbezüglich sind jedoch unbegründet, denn für Versicherte im Ruhestand greift die so genannte Beitragsentlastung im Rentenalter, die dafür sorgt, dass der private Versicherungsschutz auch weiterhin bezahlt werden kann.

Fälliger Zuschlag wird angespart

Die Beitragsentlastung im Rentenalter ist ein zentraler Bestandteil der privaten Krankenversicherung und seit dem Gesundheitsreformgesetz im Jahr 2000 sogar gesetzlich verankert. Demnach ist ein Versicherungsnehmer bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung dazu verpflichtet, einen Beitragszuschlag von 10 % auf bestimmte Tarife zu entrichten. Dieser Zuschlag wird während des Arbeitslebens verzinslicht angespart (in der Regel mit ca. 7 %. Der so über die Jahre angesparte Betrag wird dann nach dem Eintritt in den Ruhestand dazu verwendet, dem Versicherten eine Beitragsreduzierung zu gewähren.