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Basistarif

Basistarif bei Privaten Krankenversicherungen

Alle Privaten Krankenversicherungen (PKV) müssen einen Basistarif anbieten, dessen Leistungsumfang dem der gesetzlichen Krankenversicherungen entspricht. Private Krankenversicherungen stehen unter Annahmezwang, müssen also jedem berechtigten Antrag für eine Versicherung im Basistarif nachkommen, auch wenn jemand bereits erkrankt ist. Beim Basistarif handelt es sich um einen günstigen Tarif, der in der ganzen Versicherungsbranche gleich hoch ist und dessen Bezahlung falls notwendig durch die Sozialhilfe gesichert wird. Risikozuschläge oder Leistungskürzungen sind beim Basistarif privater Krankenversicherungen nicht erlaubt. Die Höhe des Beitrags ist durch den durchschnittlichen Höchstbeitrag bei gesetzlichen Krankenversicherungen begrenzt.

Zielgruppen für den Basistarif

Der Basistarif bietet sich speziell für ältere und erkrankte Personen an, die ein niedriges Einkommen oder niedrige Renten beziehen und einen hohen Teil ihres Einkommens für Krankenversicherungen aufbringen müssen. Das entlastende Angebot richtet sich auch an Menschen, die aufgrund ihres Gesundheitszustandes hohe Risikozuschläge leisten müssten.