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Beitragserhöhung (BAP) in der PKV

Gründe für Beitragserhöhungen (BAP) in der PKV

Anbieter von Privaten Krankenversicherungen stellen jeweils am Jahresende Kosten und Einnahmen durch Beitragszahlungen gegenüber. Aus dieser Bilanz können, wenn die Ausgaben in Relation zu den Einnahmen zu hoch waren, Beitragserhöhungen für Versicherungsnehmer resultieren. Die Beitragsanpassung erfolgt dann zu Beginn eines neuen Kalenderjahres. Das Sonderkündigungsrecht sieht für diesen Fall die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung durch den Versicherten vor.

Außerordentliche Kündigung aufgrund von Beitragserhöhungen (BAP) in der PKV

Das Sonderkündigungsrecht räumt Versicherten die Möglichkeit ein, den Vertrag mit dem aktuellen Privatversicherer auch außerhalb der Kündigungsfrist zu kündigen und zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Die gesetzliche Regelung im Versicherungsvertragsgesetz sieht eine Bedenkzeit von einem Monat vor, um sich für oder gegen einen Wechsel des Anbieters zu entscheiden. Entscheidet sich der Versicherungsnehmer für einen Wechsel, kann ein Vergleich alternativer Anbieter und deren Tarife Aufschluss darüber geben, welcher Anbieter privater Krankenversicherungen über ein Angebot verfügt, das den individuellen Bedürfnissen des Versicherten gerecht wird.