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Beitragsrückerstattung (BRE) in der PKV

Allgemeine Erklärung des Begriffs

Eine Beitragsrückerstattung (BRE) in der PKV (privaten Krankenversicherung) ist die Rückleistung von Beiträgen an einen Versicherungsnehmer. Einige Tarife in der PKV sehen eine solche Erstattungsmöglichkeit vor, wobei zwischen zwei Arten unterschieden wird: zum einen die erfolgsunabhängige (eine Beitragsrückgewähr) und zum anderen die erfolgsabhängige (eine Gewinnbeteiligung).

Unterschiede der beiden Rückerstattungsformen

Eine erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung (BRE) in der PKV erfolgt, wenn der Versicherungsnehmer im vorangegangenen Jahr keinerlei Leistungen beansprucht hat.
Eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung setzt voraus, dass der Versicherer Überschüsse für seine Versicherten erwirtschaftet hat. Diese können auf unterschiedliche Weise zustande kommen. So etwa durch Risiko- und Zinsüberschüsse wegen günstiger Schadensverläufe und höheren Kapitalerträgen, oder durch Kostenüberschüsse dank niedriger Verwaltungs- und Betriebskosten, aber auch durch nicht verbrauchte Sicherheitszuschläge.
Eine solche erfolgsabhängige BRE kann in mehreren Formen erfolgen: als Einmalbeitrag zur Konstanthaltung oder Senkung des Beitrags, als Barzahlung oder durch ein Bonussystem, das die Beiträge von leistungsfrei gebliebenen Versicherten dauerhaft senkt.