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Beitragsrückvergütung

Definition Beitragsrückvergütung

Unter dem Begriff Beitragsrückvergütung wird eine vertragliche Vereinbarung verstanden, die in vielen Versicherungssparten zu finden ist. Sollte der Versicherungsnehmer in einem festgelegten Zeitraum (beispielsweise einem Kalenderjahr) keine Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen haben, kann der Versicherungsvertrag eine teilweise Rückerstattung der eingezahlten Beiträge vorsehen. Üblich ist die anteilige Rückvergütung beispielsweise in der privaten Krankenversicherung, sofern die versicherte Person in einem Kalenderjahr keinen Besuch bei einem Arzt vornimmt und auch keine sonstigen Leistungen des Vertrages beansprucht.

Ausnahmen von der Beitragsrückvergütung

Nicht mit allen Versicherungsverträgen ist eine Beitragsrückvergütung verbunden, beispielsweise in der Rechtsschutzversicherung ergäbe eine solche Regelung wegen der verhältnismäßig geringen Wahrscheinlichkeit einer Rechtsstreitigkeit wenig Sinn. In Bereichen wie der privaten Krankenversicherung kann der Versicherte jedoch auch freiwillig auf eine Rückvergütung verzichten, wonach der zu vergütende Betrag beispielsweise mit den zu zahlenden Beiträgen des folgenden Kalenderjahres verrechnet werden kann.