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Beitragsrückgewähr

Definition Beitragsrückgewähr

Unter der Beitragsrückgewähr versteht man in der privaten Rentenversicherung eine Option der Rückzahlung aller eingezahlten Beiträge. Voraussetzung für ebendiese Rückzahlung ist das Versterben des Versicherungsnehmers in der Aufschubphase, d. h. noch vor Eintreten seines Rentenbeginns. Die Beitragsrückgewähr ist nicht mit einer Risiko-Lebensversicherung gleichzusetzen, die garantiert nach dem Tode eine vereinbarte Vertragssumme an die Hinterbliebenen auszahlt, da es sich bei der Rückgewähr alleine um die Rückzahlung der Beiträge und nicht um eine vertraglich zugesicherte Leistung der Versicherung handelt.

Varianten der Beitragsrückgewähr

Neben der reinen Rückzahlung der eingezahlten Beiträgen bieten verschiedene Versicherer auch, die während der Aufschubzeit angesammelten Überschüsse des Vertrages ganz oder teilweise auszuzahlen. Eine entsprechende Regelung muss dem Versicherungsvertrag entnehmbar sein, häufig führt die Absicht des Versicherungsnehmers zum Erhalt der Überschüsse nach seinem Tode zu einem etwas höheren Versicherungsbeitrag. In den meisten Fällen wird daher nur die Rückzahlung der geleisteten Beiträge vereinbart.