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Beitragsanpassungsklausel

Beitragsanpassungsklausel allgemein

Bei der Beitragsanpassungsklausel handelt es sich um eine Klausel im Versicherungsvertrag, die die Möglichkeit einer nachträglichen Ändernung des Beitrages zur Anpassung an veränderte Versicherungsverhältnisse offen hält. Der Beitrag kann auf diese Weise entweder erhöht oder verringert werden, wobei ersteres eher die Regel ist. Diese Anpassung des Beitrags des Versicherten an veränderte Leistungen der Versicherung kann mit sofortiger Wirkung in Kraft treten und benötigt keine Umstellungszeit.

Beispiele für das Wirken der Beitragsanpassungsklausel

Wirksam wird die Beitragsanpassungsklausel beispielsweise im Falle der Beschädigung eines Kraftfahrzeugs bei Verkehrsunfällen. Da die Versicherung dann für eine bestimmte Summe aufkommen muss, wird der zu zahlende Betrag angepasst. Ein weiteres Beispiel für die Senkung des Beitrags: War für ein Auto bisher ein junger Fahrer oder Fahranfänger als Benutzer mit zugelassen und wird dieser aus dem Vertrag gestrichen, so sinkt der zu zahlende Beitrag wegen des dadurch verminderten Unfallrisikos.