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Beitragsfreistellung

Die Wesensart eines Beitrages

Ein Beitrag, der in der Regel einen Geldbetrag darstellt, wird vom Einzelnen gezahlt, wenn er sich an einer konkreten Sache beteiligt. Dieses können sehr unterschiedliche Formen sein, z.B. der Beitrag für den Sportverein, Erschließungsbeiträge der Kommune und vor allem die Beiträge zu privaten und gesetzlichen Versicherungen.

Die Beitragsfreistellung im Versicherungswesen

Eine Beitragsfreistellung kann in vielfältiger Weise geschehen, so können Versicherte z.B. ihre Kapitallebensversicherung beitragsfrei stellen. Sie müssen somit keinen Beitrag mehr leisten, allerdings bietet der Vertrag dann nur noch einen herabgesetzten Versicherungsschutz. Das bereits angesparte Kapital wird in diesem Falle weiter verzinst und kommt zum vereinbarten Termin regulär zur Auszahlung. Eine Beitragsfreistellung kann aber auch vom Versicherer ausgehen. So ist es bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung üblich, dass bei Eintritt des Versicherungsfalles die versicherte Person von der Beitragszahlung entbunden wird und die vereinbarte Leistung (i.d.R. eine Berufsunfähigkeitsrente) ausgezahlt wird.