Schnell & einfach
Finde den günstigsten Tarif
Bis zu 900 € sparen

Beginn des Versicherungsschutzes

Versicherungsschutzbeginn

Beim Abschluss einer Versicherung ist der Beginn des Versicherungsschutzes nicht eindeutig und deswegen treten drei verschiedene Zeitpunkte in Kraft. Man unterscheidet hier zwischen dem formellen Versicherungsbeginn, dem materiellen Versicherungsbeginn und dem technischen Versicherungsbeginn. Vor dem Abschluss ist also jeweils gut zu prüfen, wann der tatsächliche Beginn ist.

Arten des Versicherungsbeginns

Beginn des Versicherungsschutzes ist beim formellen Beginn der Zeitpunkt des rechtlich bindenden Vertragsabschlusses. Annahme des Antrags bzw. des Angebots innerhalb der Bindefrist sind hier die Regel. Ist es vertraglich nicht anders geregelt, so ist der Beginn der Fälligkeitstag des Beitrags. Als materieller Beginn wird der Zeitpunkt gewertet, ab dem der Versicherer den Versicherungsschutz übernimmt. Besteht keine andere Vereinbarung so ist dies der Tag des formellen Beginns um 0.00 Uhr. Als technischen Versicherungsbeginn wertet man den Tag, an dem der Antrag festgehalten wird. Ab dem technischen Beginn ist auch die Prämie fällig. So kann es geschehen, dass der technische vor dem formellen Beginn liegt. Die Beiträge sind dann rückwirkend fällig.