Schnell & einfach
Finde den günstigsten Tarif
Bis zu 900 € sparen

Beamte

Beamter: Definition

In Deutschland ist ein Beamter eine von einem Dienstherrn in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis berufene Person und gehört damit im staatsrechtlichen Sinne zum Personenkreis der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes.

Rechte und Pflichten staatsrechtlicher Beamter

Staatsrechtliche Beamte legen zu Beginn ihrer Laufbahn ihrem Dienstherrn gegenüber einen Diensteid ab und unterliegen damit absoluter Gesetzestreue und Gehorsamspflicht. Im Mittelpunkt ihrer Tätigkeit stehen der Dienst am Volk und das Gemeinwohl, wodurch ihnen einige Beschränkungen auferlegt sind. Beamten wird z. B. das Streikrecht verwehrt, ebenso wie die uneingeschränkte Meinungsfreiheit, beispielsweise durch politische Betätigung. Die Einschränkungen dienen vor allem dem Ansehen des Staates und dessen Repräsentation. Im Gegenzug genießen Beamte eine angemessene Besoldung und Pension. Beamte unterliegen nicht der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht, sondern werden im Krankheitsfall durch Beihilfeleistungen unterstützt. Im Gegensatz zu Angestellten können Beamte nicht gekündigt werden, da für sie kein vertragliches Arbeitsverhältnis besteht. Darüber hinaus steht es Beamten aber frei, die Entlassung aus dem Dienst zu beantragen, wodurch allerdings Ansprüche aus der Beamtenversorgung wegfallen.